Elternzeit: Alle Fakten im Überblick | Windeln.de

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Alle Beiträge des Experten

Elternzeit: Alle Fakten im Überblick | Windeln.de

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In den ersten Monaten nach der Geburt sind Sie für Ihr Baby der wichtigste Bezugspunkt. Nutzen Sie diese gemeinsame Zeit und widmen Sie sich ganz Ihrem Kind. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie den Kontakt in die Berufswelt aufrechterhalten. Um Sie dabei zu unterstützen, wurde in Deutschland 2001 die Elternzeit eingeführt.


Was sie darüber wissen sollten

Die Elternzeit bezeichnet den Zeitraum nach der Geburt Ihres Kindes, in dem Sie Ihr Arbeitgeber unbezahlt freistellt.

Als finanziellen Ausgleich erhalten Sie vom Staat zumindest während der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Babys Elterngeld bzw. Elterngeld Plus.

Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Die Elternzeit beträgt drei Jahre und steht jeweils Vater und Mutter zu. Sie kann von beiden Elternteilen gemeinsam oder unabhängig voneinander genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern Ihr Kind selbst erziehen und betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Elternzeit-Anspruch

Sie dürfen die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes in zwei Abschnitte aufteilen. Wenn Ihr Chef zustimmt, können Sie die Elternzeit weiter stückeln. Er muss auch einverstanden sein, wenn Sie einen Teil der Elternzeit aufsparen möchten: Bis zu zwölf Monate sind möglich.

Diese können Sie dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen.

Dem Vater steht ab dem Tag der Geburt Elternzeit zu. Bei der Mutter beginnt die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz. Beide müssen sie spätestens sieben Wochen vor Start beim Arbeitgeber beantragen (siehe Kasten).

Arbeiten während der Elternzeit

Möchten Sie während der Elternzeit arbeiten, dürfen Sie das bis zu 30 Stunden pro Woche. Nach der Elternzeit gelten dann wieder die ursprünglichen Bedingungen mit der vertraglich vereinbarten Stundenzahl.

Damit Sie während der Elternzeit auch ohne normalen Lohn finanziell sorgenfrei sind, zahlt Ihnen der Staat bis zu ein Jahr nach der Geburt Elterngeld. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus beziehen (gilt für alle Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden).

Es entspricht Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, beträgt aber mindestens 300 Euro. Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro. Wenn nicht nur Sie allein eine Babypause einlegen, sondern auch Ihr Partner Elternzeit nimmt, erhält er für zwei weitere Monate Elterngeld.

So sind insgesamt die ersten 14 Lebensmonate Ihres Babys abgesichert.

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Unabhängig von der Elternzeit steht Ihnen Ihr regulärer Urlaub zu. Beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, behalten Sie Ihren Urlaubsanspruch komplett.
  • Haben Sie den Urlaub vor der Elternzeit nicht aufgebraucht, steht er Ihnen auch danach noch zu.
  • Scheiden Sie während der Elternzeit aus dem Unternehmen aus, muss der verbleibende Urlaub abgegolten werden. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit nicht fortgesetzt wird.
  • Haben Sie vor der Elternzeit zu viel Urlaub genommen, darf der folgende Urlaub gekürzt werden.

Geänderter Kündigungsschutz während der Elternzeit

Acht Wochen vor dem Start der Elternzeit beginnt der Sonderkündigungsschutz. Beantragen Sie die Elternzeit daher nicht zu früh. Nachdem Sie die Elternzeit geltend gemacht haben, darf Ihnen der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen.

Gründe für eine Kündigung sind etwa die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens oder die Schließung des Betriebs.

Arbeitnehmern ermöglicht der Gesetzgeber, zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.

Elternzeit Checkliste

  • Beantragen Sie die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Start beim Arbeitgeber.
  • Eine formlose schriftliche Erklärung genügt.
  • Lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen.
  • Sie können die Elternzeit aufteilen – geben Sie die genauen Zeiten an, in denen Sie Elternzeit nehmen.
  • Möchten Väter „ab Geburt“ in Elternzeit gehen, sollten sie das – und den Geburtstermin – im Antrag angeben.
  • Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich

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In den ersten Monaten nach der Geburt sind Sie für Ihr Baby der wichtigste Bezugspunkt. Nutzen Sie diese gemeinsame Zeit und widmen Sie sich ganz Ihrem Kind. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie den Kontakt in die Berufswelt aufrechterhalten. Um Sie dabei zu unterstützen, wurde in Deutschland 2001 die Elternzeit eingeführt.


Was sie darüber wissen sollten

Die Elternzeit bezeichnet den Zeitraum nach der Geburt Ihres Kindes, in dem Sie Ihr Arbeitgeber unbezahlt freistellt.

Als finanziellen Ausgleich erhalten Sie vom Staat zumindest während der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Babys Elterngeld bzw. Elterngeld Plus.

Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Die Elternzeit beträgt drei Jahre und steht jeweils Vater und Mutter zu. Sie kann von beiden Elternteilen gemeinsam oder unabhängig voneinander genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern Ihr Kind selbst erziehen und betreuen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Elternzeit-Anspruch

Sie dürfen die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes in zwei Abschnitte aufteilen. Wenn Ihr Chef zustimmt, können Sie die Elternzeit weiter stückeln. Er muss auch einverstanden sein, wenn Sie einen Teil der Elternzeit aufsparen möchten: Bis zu zwölf Monate sind möglich.

Diese können Sie dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes nehmen.

Dem Vater steht ab dem Tag der Geburt Elternzeit zu. Bei der Mutter beginnt die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz. Beide müssen sie spätestens sieben Wochen vor Start beim Arbeitgeber beantragen (siehe Kasten).

Arbeiten während der Elternzeit

Möchten Sie während der Elternzeit arbeiten, dürfen Sie das bis zu 30 Stunden pro Woche. Nach der Elternzeit gelten dann wieder die ursprünglichen Bedingungen mit der vertraglich vereinbarten Stundenzahl.

Damit Sie während der Elternzeit auch ohne normalen Lohn finanziell sorgenfrei sind, zahlt Ihnen der Staat bis zu ein Jahr nach der Geburt Elterngeld. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus beziehen (gilt für alle Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden).

Es entspricht Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, beträgt aber mindestens 300 Euro. Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro. Wenn nicht nur Sie allein eine Babypause einlegen, sondern auch Ihr Partner Elternzeit nimmt, erhält er für zwei weitere Monate Elterngeld.

So sind insgesamt die ersten 14 Lebensmonate Ihres Babys abgesichert.

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Unabhängig von der Elternzeit steht Ihnen Ihr regulärer Urlaub zu. Beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, behalten Sie Ihren Urlaubsanspruch komplett.
  • Haben Sie den Urlaub vor der Elternzeit nicht aufgebraucht, steht er Ihnen auch danach noch zu.
  • Scheiden Sie während der Elternzeit aus dem Unternehmen aus, muss der verbleibende Urlaub abgegolten werden. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit nicht fortgesetzt wird.
  • Haben Sie vor der Elternzeit zu viel Urlaub genommen, darf der folgende Urlaub gekürzt werden.

Geänderter Kündigungsschutz während der Elternzeit

Acht Wochen vor dem Start der Elternzeit beginnt der Sonderkündigungsschutz. Beantragen Sie die Elternzeit daher nicht zu früh. Nachdem Sie die Elternzeit geltend gemacht haben, darf Ihnen der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen.

Gründe für eine Kündigung sind etwa die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens oder die Schließung des Betriebs.

Arbeitnehmern ermöglicht der Gesetzgeber, zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.

Elternzeit Checkliste

  • Beantragen Sie die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Start beim Arbeitgeber.
  • Eine formlose schriftliche Erklärung genügt.
  • Lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen.
  • Sie können die Elternzeit aufteilen – geben Sie die genauen Zeiten an, in denen Sie Elternzeit nehmen.
  • Möchten Väter „ab Geburt“ in Elternzeit gehen, sollten sie das – und den Geburtstermin – im Antrag angeben.
  • Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich
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