Funktioniert eine Ausbildung mit Baby?
Eltern die eine Ausbildung absolvieren werden staatlich gefördert. Ein Kind nimmt seine Eltern ganz in Anspruch, auch ohne, dass sie einem Beruf nachgehen oder gar eine Ausbildung absolvieren. Eine Ausbildung bedeutet nicht nur, dass eine Betreuung für das Kind gefunden werden muss, sondern erfordert in der Regel außerdem finanzielle Unterstützung. Wie kann das funktionieren?
Kind und Ausbildung vereinbaren
Zunächst müssen Sie natürlich einen Ausbildungsplatz finden. Ein Kind kann immer Ausfälle aufgrund von Krankheit bedeuten, deshalb mag der eine oder andere Arbeitgeber einen kinderlosen Auszubildenden vorziehen. Das kann finanzielle Gründe haben, denn für Unternehmen ist die Einstellung von Auszubildenden mit Kosten verbunden. Auch Bedenken, ob das Lernpensum bewältigt werden kann, sind möglich.
Sprechen Sie dennoch offen aus, dass Sie ein Kind haben, betonen Sie aber zugleich Ihr Interesse an dem Ausbildungsplatz und Ihr Engagement. Erfragen Sie auch, ob im Unternehmen eine Teilzeitausbildung möglich ist. Das erleichtert Ihnen die zeitliche Organisation. Daneben erteilt die Bundesagentur für Arbeit Auskunft über besonders familienfreundliche Unternehmen.
Informieren Sie sich über Betreuungsmöglichkeiten während Ihrer Abwesenheit und machen Sie sich schlau, welche finanzielle Unterstützung Sie eventuell in Anspruch nehmen können. Anschließend stehen Sie vor der Herausforderung, Ihren Tagesablauf zu organisieren.
Zeitplan erstellen um Tage besser zu organisieren
Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, die folgende Woche zu organisieren. Notieren Sie Ihre Arbeits- oder Schulzeiten, eventuelle Termine wie Arztbesuche und die Betreuungszeiten Ihres Kindes.
Daneben können Sie einen Essensplan erstellen und anhand dessen eine Einkaufsliste schreiben. Auch für anstehende Haushaltsarbeiten und zu erledigende Aufgaben ist ein Plan hilfreich. Gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind darf natürlich ebenfalls nicht fehlen. So haben Sie alles im Überblick und können die Tage entsprechend organisieren. Seien Sie nicht zu streng zu sich selbst – das Pensum sollte bewältigt werden können und es ist nicht schlimm, wenn einmal etwas liegen bleibt.
Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung
Elterngeld
Das Engagement von Eltern, die eine Ausbildung absolvieren, wird staatlich gefördert. Neben Ihrer Ausbildungsvergütung können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Dieses wird unabhängig von der Anzahl der Wochenstunden gewährt.
Kindergeld
Für Ihr Kind stehen Ihnen Kindergeld und ein steuerlicher Kinderfreibetrag zu, welcher beim Finanzamt einzutragen ist. Auch die Betreuung wird mit einem sogenannten Kinderbetreuungszuschlag unterstützt, der auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit gewährt wird.
Wohngeld
Aufgrund Ihres verhältnismäßig geringen Einkommens während der Ausbildung steht Ihnen eventuell Wohngeld zu. Dieses wird abhängig vom gesamten Einkommen gewährt, sofern Ihr im Haushalt lebender Partner ebenfalls berufstätig ist.
Berufsausbildungsbeihilfe
Je nach Art und Finanzierung Ihrer Unterkunft, gegebenenfalls der Höhe des Einkommens der Eltern oder des Partners sowie der Höhe Ihrer Vergütung gewährt die Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe.
Diese umfasst einen pauschalen Betrag zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts, eventuelle Kosten für Lehrmaterial, Fahrtkosten und Ähnliches. Reicht Ihr Einkommen trotz Zuschüssen nicht zur Grundsicherung aus, kann es außerdem durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.
Vollzeit- oder Teilzeitausbildung mit Kind?
Haben Sie, beispielsweise aufgrund der eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind, keine Möglichkeit, Ihre Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren, können Sie eine Verkürzung der Arbeitszeit beantragen. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Verkürzen Sie die Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden, wird die Dauer der Ausbildung üblicherweise verlängert, so dass Sie letztendlich dasselbe Pensum bewältigen, wie Auszubildende in Vollzeit.
Bei einer Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden können Sie die Ausbildung unter Umständen ohne Verlängerung der Dauer absolvieren. Dies setzt voraus, dass Sie das Ausbildungsziel voraussichtlich trotzdem erreichen. Eine Verkürzung der Arbeitszeit erfordert Ihr berechtigtes Interesse und die Einwilligung des Arbeitgebers.
Betreuung des Kindes während Ausbildung
Gibt es Verwandte, beispielsweise die Eltern oder Schwiegereltern, ist selbstverständlich die Betreuung durch diese möglich. Andernfalls können Sie es in einer Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter unterbringen. Ab einem Alter von drei Jahren bietet sich der Kindergarten an.
Haben Sie Probleme mit der Finanzierung, erkundigen Sie sich beim Jugendamt nach einer möglichen Unterstützung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Zuschüsse für die Betreuung gewährt.
Dennoch kann es vorkommen, dass Ihr Kind krank wird und deshalb keine Betreuungsmöglichkeit besteht. In einem solchen Fall müssen Sie zu Hause bleiben und dürfen dies auch, sofern Sie dem Ausbildungsbetrieb eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorlegen. Unter Umständen entfällt für solche Tage die Vergütung oder wird gekürzt. Dies kann bei einem familienversicherten Kind durch das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ausgeglichen werden.