Besondere Förderung ist gut, übermäßiges Behüten ist dagegen eher kontraproduktiv – Das Kind ist körperlich behindert und auf einmal tun sich viele Fragen auf…
Körperlich behindert – was bedeutet das?
Unter einer körperlichen Behinderung versteht man im Allgemeinen eine physische Beeinträchtigung. Betroffen ist dabei hauptsächlich der Stütz- und Bewegungsapparat. Sowohl die Erscheinungsformen als auch der Schweregrad körperlicher Behinderungen sind vielfältig.
Die Ursachen sowie die Folgen können daher für das Kind und seine Eltern sehr unterschiedlich sein. Stets ist eine körperliche Behinderung jedoch mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verbunden, die sich zusätzlich auf das soziale und emotionale Wohlbefinden auswirken kann.
Eine Körperbehinderung kann außerdem in Kombination mit einer geistigen bzw. sprachlichen Behinderung oder einer Behinderung der Sinne (Taubheit, Blindheit) einhergehen.
Mögliche Ursachen und Beeinträchtigungen
Körperbehinderungen können verschiedene Ursachen haben. So kann es sich hierbei um eine angeborene Fehlbildung handeln, beispielsweise Spina Bifida oder Hydrozephalus. Ebenso kann diese als eine Muskelerkrankung, eine Hirnschädigung (frühkindlich, unfall- oder krankheitsbedingt) oder eine erworbene Schädigung des Rückenmarks (zum Beispiel Querschnittslähmung) auftreten.
Auch Wachstumsstörungen wie Kleinwüchsigkeit, Gliedmaßenverluste nach einer Amputation und verschiedene chronische Erkrankungen, wie Rheuma, Diabetes und Asthma zählen zu den körperlichen Behinderungen.
Folgen für Kind und Eltern
Die Folgen unterscheiden sich nach der Art und dem Grad der Behinderung und können demnach starl variieren. Eine Störung der Sinnesorgane kann sich auf viele Bereiche der Entwicklung auswirken: Hört Ihr Kind schlecht oder gar nicht, ist auch das Sprechen lernen schwerer, folglich sind die Kommunikationsmöglichkeiten geringer. Die ganze Familie kann sich zwar die Gebärdensprache aneignen, selten beherrschen aber Außenstehende diese Form der Kommunikation.
Sieht Ihr Kind sehr schlecht oder ist blind, muss es zur Orientierung auf andere Sinne wie das Gehör und den Tastsinn ausweichen. Das erschwert wiederum den Kontakt mit anderen Kindern.
Ist der Bewegungsapparat geschädigt, kann Ihr Kind sich bei einer leichteren Behinderung möglicherweise ganz normal entwickeln und unter anderen Kindern zurechtfinden.
Das gestaltet sich jedoch umso schwerer, je ausgeprägter die jeweilige Einschränkung ist.
Sicher ist, dass jedes körperlich behinderte Kind eine besondere Fürsorge und Förderung benötigt, da neben der körperlichen Einschränkung eben auch die emotionalen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.
Umgang mit der Behinderung
Ist Ihr Kind körperlich behindert, muss vor allem sein Selbstbewusstsein gestärkt werden: Nicht die Einschränkung sollte im Vordergrund stehen, sondern die Entwicklung wie bei einem gesunden Kind – so weit möglich – gefördert werden. Liegt nicht zugleich eine geistige Störung vor, unterscheidet sich die mögliche Bandbreite der Charaktereigenschaften und intellektuellen Fähigkeiten kaum von gesunden Kindern.
Vielleicht muss die Wohnung behindertengerecht eingerichtet werden. Ein behindertes Kind kann eventuell bestimmte Hürden nicht überwinden oder ist größeren Verletzungsrisiken ausgesetzt. Welche Maßnahmen zu treffen sind, richtet sich nach der Beeinträchtigung.
Da körperlich behinderte Kinder in verschiedenen Bereichen auf Unterstützung angewiesen sind, wird ihnen natürlich ihre Einschränkung immer wieder vor Augen geführt. Umso wichtiger ist es, dass sie ihre Fähigkeiten in anderen Gebieten erproben und verfeinern können.
Das Ziel ist letztendlich, Ihrem Kind so weit es geht ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Es muss seine Behinderung akzeptieren, soll sich aber trotz seines „Andersseins“ nicht ausgegrenzt fühlen. Bei diesem Prozess ist es ganz besonders auf seine Eltern angewiesen, die eine Gratwanderung zu bewältigen haben: Einerseits braucht es Aufmunterung, Ermutigung und eine besondere Förderung, andererseits wäre übermäßiges Behüten und Verhätscheln kontraproduktiv.
Förderung und Therapiemöglichkeiten
Zunächst wird eine Behinderung ärztlich diagnostiziert. Der behandelnde Arzt kann medizinische Maßnahmen einleiten und die jeweils geeigneten Fördermöglichkeiten nennen. Dazu zählen ergotherapeutische, physiotherapeutische, mototherapeutische und logopädische Behandlungen. Für kleine Kinder gibt es Frühfördereinrichtungen, in welchen therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, aber auch Eltern Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind erhalten.
Bei der Physiotherapie handelt es sich um eine Form der Krankengymnastik, die bei motorischen Störungen angewandt wird, um verschiedene Bewegungsabläufe zu trainieren. In der Ergotherapie geht es um den spielerischen Wiederaufbau gestörter und den Erwerb neuer Fähigkeiten, die Entwicklungsförderung als auch die Versorgung mit diversen Hilfsmitteln, zum Beispiel mit Rollstühlen oder Greifhilfen. Mit der Mototherapie soll die sozial-emotionale Entwicklung und die Wahrnehmung gefördert werden. Die Logopädie befasst sich mit der Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit. Gegebenenfalls werden verschiedene Therapieformen kombiniert.
Möglicherweise kann Ihr Kind trotz seiner Einschränkung einen ganz normalen Kindergarten und eine reguläre Schule besuchen. Bei einer starken Bewegungseinschränkung ist hingegen die Unterbringung in einer speziellen Kindertagesstätte beziehungsweise Förderschule mit ausgebildeten Fachkräften sinnvoll. Dies ist auch bei einer starken Bewegungseinschränkung der Fall, die eine besondere Einrichtung und Ausstattung erfordert.
Solche Einrichtungen haben den Vorteil, dass individuell auf die Fähigkeiten der Kinder eingegangen wird. Sie sind in Gesellschaft anderer Betroffener und fühlen sich nicht ausgegrenzt. Dennoch kommen Kinder im Leben natürlich auch mit gesunden Menschen in Kontakt und sollen sich unter diesen zurechtfinden.
Sofern es die Behinderung erlaubt, bieten sich integrative Gruppen bwie integrative Schulen oder und Schulen unter der Leitung geschulter Pädagogen an, in welchen sie zusammen mit nicht behinderten Kindern betreut werden.
Unterstützung für Eltern
Eltern körperlich behinderter Kinder sind oft starken Belastungen ausgesetzt. Die Information muss verarbeitet, der Alltag auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt, eventuell die Wohnung behindertengerecht ausgestattet und das Kind entsprechend gefördert werden. Dies erfordert Kraft, und ausreichend finanzielle Mittel.
Im Sozialgesetzbuch ist der Anspruch auf Frühförderung behinderter Kinder geregelt. Danach sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für medizinische und therapeutische Leistungen sowie Hilfsmittel zu übernehmen. Eine Voraussetzung ist die medizinische Diagnose und ärztliche Verordnung.
Gemäß Sozialgesetzbuch können Eltern außerdem Jugend- und Sozialhilfe in Anspruch nehmen, um die Betreuung eines behinderten Kindes zu gewährleisten. Bei Schulkindern kann das zum Beispiel eine sogenannte assistierende Hilfe sein, die Ihr Kind auf dem Schulweg begleitet oder auch während des Unterrichts anwesend ist.
Um Eltern bei alldem zu unterstützen, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Eine Übersicht ist zum Beispiel unter www.intakt.info zu finden, hier werden auch verschiedene rechtliche Fragen beantwortet. Bei sozialen Diensten wie der Caritas oder dem Diakonischen Werk erhalten Sie ebenfalls Informationen und Hilfestellungen.
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Körperliche Behinderung bei Kindern im Überblick:
- Einschränkung der Bewegungsfähigkeit mit sehr unterschiedlichen Ursachen und Folgen
- Förderung durch geeignete Therapien und Einrichtungen
- Sprachstörungen
- Finanzierung geeigneter Therapien durch Krankenkassen
- Betreuungsunterstützung durch Jugend- und Sozialhilfe
- Beratung durch soziale Dienste
Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.