Wenn mein Kind eine Zahnspange braucht » Zahnfehlstellung

Wenn mein Kind eine Zahnspange braucht » Zahnfehlstellung

Die korrektive Behandlung von Zahnfehlstellungen mit Zahnspangen ist ein gängiger Prozess, der in zwei Phasen stattfindet und von verschiedenen Fehlstellungen ausgelöst wird. Behandlungen beginnen üblicherweise nach dem Milchzahnwechsel und sind mit einer sorgfältigen Pflege verbunden. Die Kosten werden zum Großteil von den Krankenversicherungen erstattet, vorausgesetzt die Therapie ist erfolgreich.

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Zahnfehlstellungen gehören zu den häufigsten zahnärztlichen Diagnosen im Kinder- und Jugendalter. Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen entwickeln in Ihrem Wachstum eine Zahnfehlstellung, die mithilfe frühzeitiger Behandlungen erfolgreich therapiert werden können.


Fälle, in denen eine Zahnspange sinnvoll ist

Stehen die Zähne zu eng zusammen (Engstand), stehen die unteren Zähne beim Zusammenbeißen vor den oberen (Überbiss) oder liegt ein sogenannter offener Biss vor (Lücke in Kreisform zwischen den Frontzähnen beim Zusammenbeißen) ist der Einsatz einer Zahnspange häufig sinnvoll. Letztere Zahnfehlstellung kommt oft durch zu häufiges und zu langes Nuckeln oder Daumenlutschen zustande. Weitere Diagnosen erfordern je nach Ausprägung eine Zahnspange:

  • Kreuzbiss: einzelne Zähne des Unterkiefers schieben sich beim Zusammenbeißen vor ihren gegenüberliegenden Zahn im Oberkiefer
  • Vorbiss: ein Großteil der Zähne des Unterkiefers liegt beim Zusammenbeißen vor den Zähnen des Oberkiefers
  • Tiefbiss: die Zähne des Unterkiefers berühren den Gaumen
  • Lückegebiss: die Zähne liegen zu weit auseinander
  • Deckbiss: die Zähne des Oberkiefer stehen zu steil

Im Regelfall ist eine Behandlung der Zahnfehlstellung nach dem Milchzahnwechsel ab dem siebten Lebensjahr möglich. Bei Zahnfehlstellungen, die aufgrund von Nuckeln und Daumenlutschen entstanden sind, können auch im Kindergarten schon korrigierende Maßnahmen (wie das regelmäßige Tragen einer sogenannten Mundvorhofplatte) vorgenommen werden.  Viele Kieferchirurgen und Zahnärzte empfehlen die Anwendung der Zahnspange vor der Wachstumsphase, die ab dem zehnten bis zwölften Lebensjahr eintritt.

Unterstützung seitens der Krankenkasse bei der Verschreibung einer Zahnspange

In der Regel erstattet die Krankenkasse bereits zu Therapiebeginn 80 Prozent der Kosten einer Zahnstellungskorrektur. Die verbleibende Kostenlücke wird auch von gesetzlichen Krankenversicherungen getragen – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Behandlung erfolgreich verlaufen ist.

Die Kostendeckung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt zudem erst ab einem bestimmten Schweregrad der Zahnfehlstellung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass leichtere Zahnfehlstellungen keiner Behandlung bedürfen. Hierzu stehen Zahnärzte und Kinderchirurgen den Eltern jederzeit beratend zur Seite.

Weitere wichtige Fakten rund um die Behandlung mit einer Zahnspange

Die Behandlung mit einer Zahnspange erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase, in der die Zahnstellung nach und nach korrigiert wird sowie die zweite Phase, in der die Zähne in ihrer neuen Positionsphase gehalten werden (Rententionsphase). Je nach Art der Fehlstellung kommen feste oder herausnehmbare Zahnspangen in Betracht.

Die Behandlungsdauer liegt zwischen drei Monaten und drei Jahren. Durchschnittlich tragen Kinder und Jugendliche ihre Zahnspange 18 Monate. Die Pflege der Zahnspange erfolgt bei herausnehmbaren durch die Reinigung und das Putzen nach jedem Essen.

Häufig reicht das Putzen mit Zahnbürste und Zahnpasta aus. Selten sind Reinigungstabletten nötig. Festsitzende Zahspangen werden mit speziellen Orthobürsten gereinigt, die zusätzlich zur Zahnbürste bei der regulären, täglichen Zahnreinigung angewandt werden.

© Robert Przybysz – Fotolia.com

Fazit

  • Zahnspangen werden zur möglichst frühzeitigen Behandlung von Zahnfehlstellungen eingesetzt.
  • Die Tragedauer liegt durchschnittlich bei ca. 18 Monaten.
  • Häufig ist es sinnvoll, eine Zahnspangen-Therapie zwischen dem siebten und zwölften Lebensjahr einzusetzen.
  • Die Pflege der Zahnspange sollte nach jedem Essen sowie bei der täglichen Zahnreinigung erfolgen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die vollen Kosten, sofern die Zahnspange gemäß dem Therapieplan getragen wird.

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Unsere Ratgeber:

Zahnfehlstellungen gehören zu den häufigsten zahnärztlichen Diagnosen im Kinder- und Jugendalter. Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen entwickeln in Ihrem Wachstum eine Zahnfehlstellung, die mithilfe frühzeitiger Behandlungen erfolgreich therapiert werden können.


Fälle, in denen eine Zahnspange sinnvoll ist

Stehen die Zähne zu eng zusammen (Engstand), stehen die unteren Zähne beim Zusammenbeißen vor den oberen (Überbiss) oder liegt ein sogenannter offener Biss vor (Lücke in Kreisform zwischen den Frontzähnen beim Zusammenbeißen) ist der Einsatz einer Zahnspange häufig sinnvoll. Letztere Zahnfehlstellung kommt oft durch zu häufiges und zu langes Nuckeln oder Daumenlutschen zustande. Weitere Diagnosen erfordern je nach Ausprägung eine Zahnspange:

  • Kreuzbiss: einzelne Zähne des Unterkiefers schieben sich beim Zusammenbeißen vor ihren gegenüberliegenden Zahn im Oberkiefer
  • Vorbiss: ein Großteil der Zähne des Unterkiefers liegt beim Zusammenbeißen vor den Zähnen des Oberkiefers
  • Tiefbiss: die Zähne des Unterkiefers berühren den Gaumen
  • Lückegebiss: die Zähne liegen zu weit auseinander
  • Deckbiss: die Zähne des Oberkiefer stehen zu steil

Im Regelfall ist eine Behandlung der Zahnfehlstellung nach dem Milchzahnwechsel ab dem siebten Lebensjahr möglich. Bei Zahnfehlstellungen, die aufgrund von Nuckeln und Daumenlutschen entstanden sind, können auch im Kindergarten schon korrigierende Maßnahmen (wie das regelmäßige Tragen einer sogenannten Mundvorhofplatte) vorgenommen werden.  Viele Kieferchirurgen und Zahnärzte empfehlen die Anwendung der Zahnspange vor der Wachstumsphase, die ab dem zehnten bis zwölften Lebensjahr eintritt.

Unterstützung seitens der Krankenkasse bei der Verschreibung einer Zahnspange

In der Regel erstattet die Krankenkasse bereits zu Therapiebeginn 80 Prozent der Kosten einer Zahnstellungskorrektur. Die verbleibende Kostenlücke wird auch von gesetzlichen Krankenversicherungen getragen – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Behandlung erfolgreich verlaufen ist.

Die Kostendeckung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt zudem erst ab einem bestimmten Schweregrad der Zahnfehlstellung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass leichtere Zahnfehlstellungen keiner Behandlung bedürfen. Hierzu stehen Zahnärzte und Kinderchirurgen den Eltern jederzeit beratend zur Seite.

Weitere wichtige Fakten rund um die Behandlung mit einer Zahnspange

Die Behandlung mit einer Zahnspange erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase, in der die Zahnstellung nach und nach korrigiert wird sowie die zweite Phase, in der die Zähne in ihrer neuen Positionsphase gehalten werden (Rententionsphase). Je nach Art der Fehlstellung kommen feste oder herausnehmbare Zahnspangen in Betracht.

Die Behandlungsdauer liegt zwischen drei Monaten und drei Jahren. Durchschnittlich tragen Kinder und Jugendliche ihre Zahnspange 18 Monate. Die Pflege der Zahnspange erfolgt bei herausnehmbaren durch die Reinigung und das Putzen nach jedem Essen.

Häufig reicht das Putzen mit Zahnbürste und Zahnpasta aus. Selten sind Reinigungstabletten nötig. Festsitzende Zahspangen werden mit speziellen Orthobürsten gereinigt, die zusätzlich zur Zahnbürste bei der regulären, täglichen Zahnreinigung angewandt werden.

© Robert Przybysz – Fotolia.com

Fazit

  • Zahnspangen werden zur möglichst frühzeitigen Behandlung von Zahnfehlstellungen eingesetzt.
  • Die Tragedauer liegt durchschnittlich bei ca. 18 Monaten.
  • Häufig ist es sinnvoll, eine Zahnspangen-Therapie zwischen dem siebten und zwölften Lebensjahr einzusetzen.
  • Die Pflege der Zahnspange sollte nach jedem Essen sowie bei der täglichen Zahnreinigung erfolgen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die vollen Kosten, sofern die Zahnspange gemäß dem Therapieplan getragen wird.
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