Diese Möglichkeiten haben Sie bei einem Streik in Kita
Für berufstätige Eltern kann ein KiTa-Streik zu einem echten Problem werden. Wer soll das Kind während der Arbeitszeit betreuen? Oder kann ich einfach zu Hause bleiben, wenn in der KiTa gestreikt wird? Welche Rechte haben Eltern? Wir klären Sie auf.
Worum geht es bei einem KiTa-Streik eigentlich?
In den letzten Jahren sind die Aufgaben von Erziehern deutlich gestiegen. Viele KiTa-Beschäftigte klagen deshalb über fehlende Wertschätzung ihrer Tätigkeit und eine schlechte Bezahlung.
Die Gewerkschaften (ver.di, dbb und GEW) wollen bei ihren Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) durchsetzen, dass Erzieher höher eingruppiert werden und somit eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 10% erhalten. Die VKA schätzt die dadurch entstehenden Mehrkosten auf etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, was die Arbeitgeber für nicht finanzierbar halten.
Was tun, wenn die KiTa wegen eines Streiks geschlossen bleibt?
Ein Anspruch auf Ersatzbetreuung während eines KiTa-Streiks besteht nicht, die Eltern müssen sich selbst um eine alternative Kinderbetreuung kümmern. Hierbei sind sie verpflichtet, alle eventuellen Möglichkeiten abzuklären – von den Großeltern über Babysitter bis hin zu anderen Personen aus dem Umfeld des Kindes.
Ich finde niemanden für die Betreuung
Wenn sich trotz aller Bemühungen keine Betreuungsmöglichkeit findet, dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, um ihr Kind selbst zu betreuen.
Lohnkürzungen müssen dabei nicht befürchtet werden. Allerdings sollte der Chef rechtzeitig darüber informiert werden, wenn Arbeitnehmer wegen eines KiTa-Streiks verspätet oder gar nicht zur Arbeit kommen.
Wurde der Streik lange vorher angekündigt, ist es zumutbar dass Eltern Urlaubstage für die Zeit des Streiks opfern müssen, wenn sie keine andere Möglichkeit zur Betreuung gefunden haben.
Müssen Eltern mit einer Kündigung rechnen, wenn sie bei einem KiTa-Streik zu Hause bleiben?
Wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass trotz aller Bemühungen keine alternative Kinderbetreuung möglich war, braucht er im Regelfall keine rechtswirksame Abmahnung oder Kündigung zu befürchten. Schließlich kann das Kind nicht allein und unbeaufsichtigt zu Hause bleiben und der Arbeitnehmer seine Aufsichtspflicht verletzen.
Welche alternative Möglichkeiten zur Kinderbetreuung gibt es?
Für viele betroffene Arbeitnehmer ist es am einfachsten, das Kind während des KiTa-Streiks bei den Großeltern oder anderen Familienmitgliedern unterzubringen. Auch ein Babysitter oder eine Tagesmutter kommt für diese Aufgabe in Frage. Ist dies nicht möglich, sollte gemeinsam mit dem Chef nach einer für beide Seiten durchführbaren Möglichkeit gesucht werden. Viele Aufgaben lassen sich auch von zu Hause aus erledigen.
In manchen Betrieben ist es auch möglich, das Kind für einige Stunden mit zur Arbeit zu nehmen. Vielleicht können auch mehrere betroffene Eltern eine Notbetreuung für die Kinder aufstellen und sich abwechselnd um das eigene und ein paar andere Kinder kümmern.
Werden die Kindergartengebühren für die Zeit des KiTa-Streiks erstattet?
Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Kindergartengebühren. Für die Betreiber der Einrichtungen handelt es sich bei einem Streik praktisch um „höhere Gewalt“. Wenn den Eltern zusätzliche Kosten für eine Tagesmutter oder Babysitter entstehen, müssen auch diese selbst getragen werden.
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