Einige Stunden von zu Hause arbeiten und sich den Rest des Tages um den Nachwuchs kümmern: Homeoffice und Heimarbeit sind zwei Arbeitsmodelle, für die sich immer mehr junge Eltern interessieren.
Homeoffice: Arbeit zu Hause statt im Unternehmen
Gerade in der Elternzeit ist die Arbeit von zu Hause eine gute Möglichkeit, um den Anschluss ans Berufsleben nicht zu verlieren und Geld für die Familienkasse beizusteuern. Wir erklären den Unterschied zwischen Homeoffice und Heimarbeit, zeigen Vor- und Nachteile und geben Tipps, was Eltern bei diesen Modellen beachten sollten.
Kinder betreuen und arbeiten
Eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie wünschen sich viele Eltern. Eine Möglichkeit, das Kind zu Hause zu betreuen und trotzdem Geld zu verdienen, ist das Homeoffice. Moderne Kommunikationsmittel machen es möglich, dass immer mehr Arbeitsbereiche vom Büro nach Hause verlegt werden können. Vor allem junge Mütter nutzen dieses flexible Arbeitsmodell, um stundenweise in ihrem (alten) Job zu arbeiten und sich den späteren Wiedereinstieg zu erleichtern.
Das Homeoffice ist aber nicht nur ein flexibles Jobmodell während der Elternzeit: Wenn der Nachwuchs im Kindergarten oder in der Schule ist, können Eltern weiter im Homeoffice arbeiten. Wer von zu Hause im Homeoffice arbeiten möchte, benötigt die Zustimmung seines Arbeitgebers. Mit ihm wird auch geklärt in welchem Umfang die Tätigkeit erfolgt. Die Arbeit im Homeoffice kann entweder ausschließlich von zu Hause oder mit einer stundenweisen Anwesenheit im Büro durchgeführt werden.
Heimarbeit: flexibler Job am heimischen Schreibtisch
Eine weitere Möglichkeit für eine Beschäftigung in den eigenen vier Wänden ist die Heimarbeit. Die Auswahl der Angebote im Internet oder Tageszeitungen ist scheinbar groß: Vom Produkttester, Interviewer für Marktforschungsunternehmen bis zum Texter oder Lektor gibt es viele Jobs, die flexibel vom Schreibtisch zu Hause erledigt werden können.
Interessierte Mütter und Väter sollten allerdings beachten, dass diese Anbieter nicht immer seriös sind. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld bei dem jeweiligen Anbieter über die Arbeitsbedingungen informieren. Vorsicht ist außerdem bei kostenpflichtigen Hotlines geboten oder Heimarbeit-Jobs, bei denen im Voraus beispielsweise für eine Anmeldung zur Kasse gebeten wird.
Vor- und Nachteile von Homeoffice und Heimarbeit
Die Arbeit aus dem heimischen Büro bietet für junge Mütter und Väter gerade auch in der Elternzeit einige Vorteile: Eltern können sich zu Hause um ihr Kind kümmern und so auf eine frühe Fremdbetreuung in den ersten Lebensjahren verzichten. Wenn der Nachwuchs schläft oder sich beschäftigt, haben Eltern stundenweise Zeit, ihrer Arbeit flexibel nachzugehen – sofern das mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist.. Außerdem sind Mama und Papa zu Hause, wenn das Kind krank ist oder Kindergarten bzw. Schule ausfällt. Darüber hinaus definieren sich Eltern nicht „nur“ als Mutter und Vater, sondern können neben der Erziehung zum Familieneinkommen beitragen.
Mögliche Probleme beim Homeoffice mit Kind
Eltern sollten allerdings beachten, dass Heimarbeit und Homeoffice ein großes Maß an Selbstdisziplin erfordern: Aufträge und Telefonate müssen auch dann erledigt werden, wenn sich zu Hause der Abwasch und die dreckige Wäsche stapeln oder der Nachwuchs die volle Aufmerksamkeit fordert. Bei der Arbeit zu Hause ist außerdem die Gefahr der sozialen Isolation groß: Statt sich mit den Kollegen im Büro auszutauschen, sind Mütter und Väter rund um die Uhr zu Hause.
Tipp: Für die Arbeit im heimischen Büro hat es sich bewährt, geregelte Arbeitszeiten einzuhalten. Eltern sollten versuchen, einen individuellen Arbeitsrhythmus zu finden, der regelmäßige Pausen beinhaltet und zu den familiären Abläufen passt.
Homeoffice und Heimarbeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit, die in Deutschland drei Jahre umfasst, dürfen Mütter und Väter in eingeschränkter Form wöchentlich 15 bis maximal 30 Stunden arbeiten. Die Vollzeitbeschäftigung ruht in dieser Zeit, kann nach Ablauf der Elternzeit aber wieder aufgenommen werden. Angestellte und Selbstständige haben einen Anspruch auf mindestens 300 Euro Elterngeld pro Monat, begrenzt ist es auf einen Höchstbetrag von 1800 Euro. Die genaue Höhe wird aus dem Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes berechnet. Weiterführende Informationen finden junge Eltern bei ihrer zuständigen Elterngeldstelle.