Elternzeit für Väter: eine ideale Gelegenheit, sich um die Betreuung des Kindes zu kümmern und eine engere Bindung aufzubauen. Väter haben als Arbeitnehmer ebenso wie Mütter einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, nicht alle Arbeitgeber stehen dem jedoch positiv gegenüber. Es ist daher wichtig, die geltenden Fristen für die Antragstellung beachten. Dann steht einer schönen gemeinsamen Zeit nichts mehr im Wege.
Warum gehen Väter in Elternzeit?
Dies kann verschiedene Gründe haben. Ein Grund ist sicher, die Gelegenheit zu nutzen, mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen, es aufwachsen zu sehen und zu einer festen Bezugsperson zu werden. Während der Elternzeit ist Gelegenheit für gemeinsame Unternehmungen, vielleicht auch für einen Urlaub. Ein weiterer Vorteil: Sie lernen den Alltag mit Ihrem Kind kennen und können beobachten, wie es sich entwickelt.
Eine andere Motivation kann sein, die Mutter nach der Geburt zu entlasten oder ihr den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Auch finanzielle und berufliche Faktoren können eine Rolle spielen, ob und wie lange Väter in Elternzeit gehen.
Viele Väter machen die Entscheidung, in Elternzeit zu gehen, von der gemeinsamen Rollenverteilung und beruflichen Aufstellung abhängig: Sind sie Alleinverdiener, sind beide Elternteile berufstätig oder war bisher die Mutter Hauptverdienerin?
Damit kommen finanzielle Aspekte ins Spiel, denn der Anspruch auf Elternzeit erstreckt sich für beide Elternteile auf drei Jahre, Elterngeld wird jedoch nur für maximal 14 Monate gewährt. Anders, wenn Sie Elterngeld Plus beziehen (gilt für alle Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden). Möchten Sie als Vater in Elternzeit gehen, sollten Sie daher vor der Antragstellung die Zeiträume und die finanzielle Situation sorgfältig abwägen.
Fristen für die Anmeldung
Mütter haben als Arbeitnehmerinnen gegenüber Vätern einen Vorteil: Sie genießen den gesetzlichen Mutterschutz und sind daher sicher vor einer Kündigung, wenn sie direkt für den Zeitraum nach der Geburt Elternzeit anmelden möchten.
Während der Elternzeit genießen auch Väter Kündigungsschutz. Als Vater müssen Sie die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor geplantem Antritt schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit. Diese Umstände sind zu berücksichtigen.
Insbesondere ist ein mögliches Kündigungsrisiko zu bedenken, sofern Sie unsicher sind, wie Ihr Arbeitgeber hinsichtlich Elternzeit eingestellt ist. Beachten Sie die genannten Fristen, besteht dieses Risiko nicht.
Berufliche Nachteile?
Sicher sind viele Arbeitgeber der Elternzeit gegenüber positiv eingestellt, aber es gibt auch andere Meinungen. So ist es theoretisch möglich, dass Sie direkt nach der Elternzeit nicht mehr an Ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückkehren können.
Sie haben nach Ihrer Rückkehr Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz: Es darf keine finanzielle Benachteiligung entstehen, es könnten aber vorher zugestandene Kompetenzen entzogen werden, sofern diese nicht vertraglich vereinbart sind.
Dies muss nicht sein, je nach Ihrem Verhältnis zum Arbeitnehmer und dessen Einstellung sollten Sie die Möglichkeit jedoch in Betracht ziehen, wenn Sie sich entscheiden, in Elternzeit zu gehen.
Dem entgegen steht allerdings die gemeinsame Zeit mit dem Kind. Und die schönen gemeinsamen Momente in den ersten Monaten sind kaum zu ersetzen.
Scheuen Sie sich daher nicht, diese besondere Zeit mit all ihren Möglichkeiten zu nutzen. Sind Sie unsicher, besteht die Möglichkeit, vor der Elternzeit ggf. den Betriebsrat zu kontaktieren, um sich Erfahrungswerte und Ratschläge einzuholen.
Als Vater in Elternzeit gehen – Vorteile und mögliche Nachteile
- Engere Bindung zum Kind aufbauen
- Zeit für gemeinsame Unternehmungen
- Entlastung der Mutter
- Mögliches Kündigungsrisiko
- Unterschiedliche Reaktion des Arbeitgebers nach der Rückkehr