Pro Jahr sind etwa 170.000 Kinder mit dem Schicksal der Scheidung ihrer Eltern konfrontiert und die Klärung der Sorgerechtsfrage beginnt. Hinzu kommen die Kinder, deren Eltern sich trennen, ohne dass sie verheiratet waren.
Die Rechtslage für Trennungsväter
2013 hat sich auf diesem für Väter schwierigen rechtlichen Gebiet einiges zugunsten der Gleichberechtigung von Mutter und Vater gewandelt.
Der vermeintlich unvermeidbare Weg zum „Bezahlpapa“ oder „Eventdaddy“ mit eingeschränktem Umgangsrecht ändert sich allmählich.
Ledige, unverheiratete Vater haben nun die Möglichkeit, beim zuständigen Familiengericht Mitsorge zu beantragen. Das gilt auch, wenn die Beziehung zur Mutter bereits während der Schwangerschaft gescheitert ist. Sogar das Zusprechen des alleinigen Sorgerechts für den unverheirateten Vater gegen den Willen der Mutter ist möglich.
Diese Neuregelung entspricht laut Rechtsexperten der gesellschaftlichen Entwicklung. Ungefähr jedes dritte Kind kommt in Deutschland unehelich zur Welt.
Viele Väter sehen sich trotz Neuregelung im Nachteil
Möchte die Mutter unter allen Umständen den Umgang der gemeinsamen Kinder mit dem Vater verhindern, so gelingt das laut Untersuchungen oftmals auch. Viele Väter scheuen die Klage auf Umgangs- oder Sorgerecht. Die Gründe dafür liegen einerseits darin, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten meist zugunsten der Mutter entschieden hat.
Andererseits haben Väter oftmals Angst, welche Auswirkungen eine Klage gegen die Mutter auf das Kind bzw. die Kinder hat. Hilfe erhalten die betroffenen Väter nur bedingt durch ihr gesellschaftliches Umfeld, da in der Regel die Meinung vorherrscht, dass „Kinder bei ihrer Mutter immer besser aufgehoben sind.“ Eine Überzeugung, die vielen Vätern zunächst die Grundlage für einen Umgang mit den Kindern, der nicht dem Willen der Mutter entspricht, entzieht.
Gegen diese Pauschalisierung machen sich sogenannte „Väter-Vereine“ stark und erleben in den letzten Jahren einen immer stärkeren Zulauf. Mit der Zielgebung „Allen Kindern beide Eltern.“ zählt der Verein VafK e.V. (Väteraufbruch für Kinder e.V.) bundesweit mehr als 3.000 Mitglieder.
Auch seitens sozialer Interessensverbände und weiter gesellschaftlicher Teile erfährt dieses Anliegen immer stärkere Akzeptanz, Zuspruch und Unterstützung. Das wird sich in absehbarer Zeit laut gesellschaftswissenschaftlichen Prognosen auch in der Gesetzgebung und Rechtsprechung auswirken.
Die eigene Rolle als Papa für sich definieren
Laut Familienberatern und -psychologen ist es für alle Betroffenen einer Trennung wichtig, dass sich die Eltern einig darüber werden, wie sie die Erziehung, Betreuung und den Unterhalt ihrer Kinder organisieren möchten. Für Väter bedeutet dies, dass sie für sich durchaus überlegen können, welches Papa-Konzept ihnen am ehesten zusagt.
Während mit der alltäglichen Erziehungsbegleitung auch alltägliche Aufgaben und Sorgen verbunden sind, birgt das „Eventpapa-Dasein“ auch Vorteile. Treffen und Erlebnisse mit Papa können in diesem Fall von den Kindern auch als sehr positiv wahrgenommen werden, sofern beide Elternteile dies als stimmige Lösung empfinden.