Die Kosten sind im Vergleich zu anderen Betreuungsmöglichkeiten recht gering – Sie wünschen sich für Ihr Kind eine Betreuung im familiären Umfeld? Ein Au Pair kann die Lösung sein.
Au Pair – ein Nehmen und Geben
Die französische Bezeichnung „au pair“ bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. So ist das Zusammenleben auch zu verstehen, denn sowohl Sie als auch Ihr Gast haben Rechte und Pflichten.
Sie gewähren einem Au-pair-Mädchen oder -Jungen freie Kost und Unterkunft und bezahlen ein Taschengeld für die Betreuung Ihres Kindes. Auch kleinere Arbeiten im Haushalt können Sie übertragen. Sie nehmen Ihren Gast also für eine vereinbarte Zeit in die Familie auf und erhalten dafür Unterstützung.
Rechte und Pflichten
Au Pairs stammen aus unterschiedlichen Ländern. Sie möchten mit dem Aufenthalt im Ausland ihre Sprachkenntnisse aufbessern sowie Land und Leute kennenlernen. Zugleich möchten sie ihren Lebensunterhalt gesichert wissen und etwas Geld verdienen.
All das zu ermöglichen zählt zu Ihren Pflichten. Sie müssen ihm kostenlos ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen und für die Verpflegung aufkommen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, Ihrem Au-pair ein monatliches Taschengeld, wöchentlich eineinhalb zusammenhängende freie Tage und zwei Urlaubstage pro Monat zu gewähren.
Ihr Gast muss die Gelegenheit haben, eine deutsche Sprachschule zu besuchen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, eine Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen. Beratungs- und Vermittlungsstellen können geeignete Versicherungsträger empfehlen.
Ein Au Pair ist ein Familienmitglied auf Zeit, Sie müssen es also in das gemeinsame Leben integrieren. Dazu zählt selbstverständlich auch, dass Ihr Gast neben der Kinderbetreuung kleinere Hausarbeiten wie Bügeln, Einkaufen, Wäsche aufhängen und Kochen übernimmt.
Allerdings dürfen Sie dies nicht ausnutzen – Sie haben keine Putzfrau eingestellt. Die vordergründige Pflicht ist die Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder und die Übernahme einiger damit verbundener Aufgaben.
Au Pairs dürfen Ihnen sechs Stunden am Tag beziehungsweise 30 Stunden in der Woche im Haushalt helfen, die Kinderbetreuung inbegriffen. Sie haben Anspruch auf mindestens einen freien Sonntag im Monat, an gesetzlichen Feiertagen haben sie per Gesetz ebenfalls frei.
Bedeutung für Familie und Gast
Da Ihr Gast aus dem Ausland stammt, hat er Gelegenheit, sowohl in einem Sprachkurs als auch im Zusammenleben seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Ihr Kind hingegen kann eine fremde Sprache kennenlernen, gerade kleine Kinder sind diesbezüglich sehr aufnahmefähig. Es lernt außerdem eine Person aus einer anderen Kultur kennen, was eine Bereicherung der Lebenserfahrung darstellt.
Nach einem ausgiebigen Beschnuppern wissen Sie Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit versorgt. Es wird in gewohnter Umgebung betreut, Kind und Gast können ein Vertrauensverhältnis aufbauen.
Der Aufenthalt ist für Au Pairs allerdings per Gesetz auf maximal zwölf Monate begrenzt – nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie sich nach einer neuen Betreuung umsehen. Der Mindestaufenthalt beträgt sechs Monate.
Für Ihr Kind birgt dies Vor- und Nachteile. Es kann einige Zeit dauern, bis es sich an die fremde Person gewöhnt hat. Ist das geschehen und es hat sie als Bezugsperson anerkannt, verschwindet sie auch schon bald wieder aus seinem Umfeld, gegebenenfalls muss es sich nach einem Jahr an ein neues Familienmitglied auf Zeit gewöhnen.
Sie haben den Vorteil, mit einer im Haushalt lebenden Person sehr flexibel zu sein. Sofern Sie die täglich beziehungsweise wöchentlich zugelassenen Arbeitszeiten beachten, können Sie diese nach Ihren Bedürfnissen einteilen.
Voraussetzungen
Um ein ausländisches Familienmitglied auf Zeit aufzunehmen, muss mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt leben. In Ihrer Familie muss deutsch gesprochen werden, mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche, alternativ eine EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft haben.
Zwischen Ihnen und Ihrem Gast darf kein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen, auf diese Weise soll illegalen Einwanderungen vorgebeugt werden. Ihr Familienstand hingegen spielt für den Vertragsabschluss keine Rolle, auch Alleinerziehende dürfen Au-pairs aufnehmen.
Kosten
Vermittlungsagenturen erheben eine Gebühr, die Höhe unterscheidet sich je nach Agentur und Leistungen. Die Kosten für die Anreise hat Ihr Gast selbst zu tragen.
Neben Kost und Logis müssen Sie ein monatliches Taschengeld in Höhe von mindestens 260 Euro gewähren und sich mit 50 Euro am Sprachkurs beteiligen. Die Differenz haben Au-pairs vom Taschengeld zu finanzieren. Die Fahrtkosten zum Sprachkurs und zurück gehen zu Ihren Lasten. Für die Versicherung müssen Sie mit etwa 50 Euro im Monat rechnen.
Damit ist diese Art der Kinderbetreuung eine günstige Variante, Ihre Kosten können Sie außerdem steuerlich geltend machen. Über die Formalitäten erhalten Sie Auskunft bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Bedenken?
Möglicherweise haben Sie Bedenken, eine fremde, junge Person in Ihr Heim aufzunehmen und ihr Ihr Kind anzuvertrauen. Dafür gibt es Beratungsstellen, bei welchen Sie sich ausführlich informieren können.
Steht Ihr Entschluss fest, können Sie bei einer Vermittlungsagentur Ihre genauen Vorstellungen angeben, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. In diesem sind die beidseitigen Rechte und Pflichten geregelt – dazu zählt die fürsorgliche und verantwortungsvolle Betreuung Ihres Kindes seitens des ausländischen Gastes.
Kommt es während des Zusammenlebens zu Problemen, steht Ihnen eine seriöse Vermittlungsagentur mit Rat und Tat zur Seite.
Idealerweise machen sich alle Beteiligten intensive Gedanken darüber, was auf sie zukommt und was sie erwarten. Gute Agenturen prüfen vor einer Vermittlung die jeweilige Motivation: Sie sollen mit Ihrem Entschluss zufrieden sein und Ihr Gast soll sich bei Ihnen wohlfühlen.
Vermittlungsagenturen
Es ist ratsam, stets eine seriöse Agentur hinzuzuziehen und nicht auf eigene Faust eine ausländische Betreuungsperson zu suchen. Eine solche Agentur begleitet Sie während des gesamten Aufenthalts Ihres Au Pairs.
Ansprechpartner finden Sie beispielsweise beim „Verein für Internationale Jugendarbeit“ oder bei der „Internationalen Au-pair-Agentur„.
Beide vermitteln junge Menschen aus unterschiedlichen Ländern, beraten Sie und berücksichtigen bei der Zusammenführung die beidseitigen Erwartungen. Sie prüfen auch die Eignung der Bewerber aus dem Ausland, denn idealerweise haben diese bereits erste Erfahrungen in der Kinderbetreuung gesammelt und verfügen über ausreichend Sprachkenntnisse, um sich mit Ihnen und Ihrem Kind zu verständigen.
Weitere Beratungs- und Vermittlungsstellen finden Sie in der Datenbank des Calypso-Verlags, der sich unter anderem mit dem Kulturaustausch befasst.
Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.