Credé-Prophylaxe » bakterielle Augenentzündung bei Babys

Credé-Prophylaxe » bakterielle Augenentzündung bei Babys

Die Credé-Prophylaxe, bestehend aus Augentropfen zur Vorbeugung von gonokokkenbedingten Augeninfektionen bei Säuglingen, unterliegt der EinwilligungderEltern und wird bei bestehendem Risiko angewendet. Während früher silbernitrathaltige Tropfen üblich waren, werden heute aus Gründen der Verträglichkeit häufig mildere Antibiotika eingesetzt, um die zunehmende Prävalenz von Gonokokken zu bekämpfen.

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Routinebehandlung nach der Geburt? – Um die Entstehung einer durch Gonokokken verursachten bakteriellen Augenentzündung zu verhindern, kann bei Neugeborenen zeitnah nach der Geburt die sogenannte Credé-Prophylaxe verabreicht werden. Bei dieser handelt es sich um Augentropfen, die  auf den Tränenkanal geträufelt werden und so eine Infektion verhindern.


Die Augentropfen

Bis zum Jahr 1992 wurde die Verabreichung der stark schleimhautreizenden und somit auch brennenden Tropfen gesetzlich vorgeschrieben. Heutzutage greift die Geburts- und Kindermedizin in der Regel auf mildere antibiotische Augentropfen zurück.

Augentropfen auf PVP-Jod-Lösungen sind laut medizinischen Studien empfohlen, jedoch nicht für den Zweck der Gonokokken-Prophylaxe zugelassen. Sie werden in erster Linie gegen Chlamydieninfektionen im Auge eingesetzt, wirken jedoch auch gegen Gonokokken. Besteht der Verdacht, dass auf dem Geburtsweg Gonokokken auf das Kind übertragen werden könnten, kann die Credé-Prophylaxe sinnvoll sein.

Die Eltern müssen Ihre Zustimmung geben

Ob die Credé-Prophylaxe nach der Geburt erfolgt oder nicht, können die Eltern frei entscheiden. Viele Kinderärzte raten dazu, wenn die Schwangerschaftsvorsorge auf eine bestehende Gefahr für eine Gonokokken-Augeninfektion hinweist oder keine ausreichende ärztliche Schwangerschaftskontrolle bestand, um die Infektionsgefahr einschätzen zu können.

Da weltweit die durch Gonokokken ausgelöste Geschlechtskrankheit Gonorrhö zunimmt, ist es wichtig, dass sich Schwangere auf mögliche Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. Gonorrhö wird umgangssprachlich auch als Tripper bezeichnet und gehört neben der Chlamydieninfektion zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten.

Kommt es ohne ausreichende Vorsorge- oder Prophylaxe-Maßnahmen während der Geburt zu einer gonokokkenbedingten Augenentzündung zeigen die Kinder häufig schon am zweiten Tag nach der Geburt erste Symptome wie eitrigen Ausfluss aus dem Auge oder geschwollene Augenlider. Die Augenentzündung lässt sich häufig gut medikamentös behandeln.

Einige Gonokokken sind allerdings multiresistent und können nicht mit Antibiotika therapiert werden. Es müssen andere, teilweise weniger wirksame Medikamente angewandt werden. Unbehandelt kann solch eine Augenentzündung zur Schädigung der Augen und schlimmstenfalls zur Blindheit führen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und auch die Credé-Prophylaxe nicht aus dem Blick zu verlieren.

Etwa 60 Millionen Kinder erkranken weltweit an einer gonokokkenverursachten Augeninfektion. Aufgrund der häufig umfassenden Schwangerschaftsvorsorge und hohen Hygienestandards kommt diese Infektion vergleichsweise selten in Deutschland vor, sollte aber dennoch bedacht werden.

Zusammenfassung: Credé-Prophylaxe

Seit 1992 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, verhindert die Credé-Prophylaxe bakterielle Augenentzündungen, die durch Gonokokken ausgelöst werden. Gonokokken verursachen ebenfalls die Geschlechtskrankheit Gonorrhö und können beim natürlichen Geburtsvorgang von der Mutter auf das Kind übertragen werden.

In der Regel erfolgt vor der Geburt eine entsprechende Untersuchung der Mutter auf Gonokokken, sodass nur im Erkrankungsfall die Credé-Prophylaxe empfohlen ist. Bei ihr handelt es sich um die Verabreichung von silbernitrathaltigen Augentropfen, deren Gabe aufgrund ihrer stark schleimhautreizenden und brennenden Wirkung umstritten ist. Die Credé-Prophylaxe darf nur mit Zustimmung der Eltern gegeben werden.

© Elena Stepanova – Fotolia.com

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Die Augentropfen

Bis zum Jahr 1992 wurde die Verabreichung der stark schleimhautreizenden und somit auch brennenden Tropfen gesetzlich vorgeschrieben. Heutzutage greift die Geburts- und Kindermedizin in der Regel auf mildere antibiotische Augentropfen zurück.

Augentropfen auf PVP-Jod-Lösungen sind laut medizinischen Studien empfohlen, jedoch nicht für den Zweck der Gonokokken-Prophylaxe zugelassen. Sie werden in erster Linie gegen Chlamydieninfektionen im Auge eingesetzt, wirken jedoch auch gegen Gonokokken. Besteht der Verdacht, dass auf dem Geburtsweg Gonokokken auf das Kind übertragen werden könnten, kann die Credé-Prophylaxe sinnvoll sein.

Die Eltern müssen Ihre Zustimmung geben

Ob die Credé-Prophylaxe nach der Geburt erfolgt oder nicht, können die Eltern frei entscheiden. Viele Kinderärzte raten dazu, wenn die Schwangerschaftsvorsorge auf eine bestehende Gefahr für eine Gonokokken-Augeninfektion hinweist oder keine ausreichende ärztliche Schwangerschaftskontrolle bestand, um die Infektionsgefahr einschätzen zu können.

Da weltweit die durch Gonokokken ausgelöste Geschlechtskrankheit Gonorrhö zunimmt, ist es wichtig, dass sich Schwangere auf mögliche Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. Gonorrhö wird umgangssprachlich auch als Tripper bezeichnet und gehört neben der Chlamydieninfektion zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten.

Kommt es ohne ausreichende Vorsorge- oder Prophylaxe-Maßnahmen während der Geburt zu einer gonokokkenbedingten Augenentzündung zeigen die Kinder häufig schon am zweiten Tag nach der Geburt erste Symptome wie eitrigen Ausfluss aus dem Auge oder geschwollene Augenlider. Die Augenentzündung lässt sich häufig gut medikamentös behandeln.

Einige Gonokokken sind allerdings multiresistent und können nicht mit Antibiotika therapiert werden. Es müssen andere, teilweise weniger wirksame Medikamente angewandt werden. Unbehandelt kann solch eine Augenentzündung zur Schädigung der Augen und schlimmstenfalls zur Blindheit führen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und auch die Credé-Prophylaxe nicht aus dem Blick zu verlieren.

Etwa 60 Millionen Kinder erkranken weltweit an einer gonokokkenverursachten Augeninfektion. Aufgrund der häufig umfassenden Schwangerschaftsvorsorge und hohen Hygienestandards kommt diese Infektion vergleichsweise selten in Deutschland vor, sollte aber dennoch bedacht werden.

Zusammenfassung: Credé-Prophylaxe

Seit 1992 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, verhindert die Credé-Prophylaxe bakterielle Augenentzündungen, die durch Gonokokken ausgelöst werden. Gonokokken verursachen ebenfalls die Geschlechtskrankheit Gonorrhö und können beim natürlichen Geburtsvorgang von der Mutter auf das Kind übertragen werden.

In der Regel erfolgt vor der Geburt eine entsprechende Untersuchung der Mutter auf Gonokokken, sodass nur im Erkrankungsfall die Credé-Prophylaxe empfohlen ist. Bei ihr handelt es sich um die Verabreichung von silbernitrathaltigen Augentropfen, deren Gabe aufgrund ihrer stark schleimhautreizenden und brennenden Wirkung umstritten ist. Die Credé-Prophylaxe darf nur mit Zustimmung der Eltern gegeben werden.

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