Unterstützung für die werdende Mutter und das ungeborene Baby – In kaum einem anderen Land wird schwangeren Frauen so intensive Betreuung zuteil, wie in Deutschland. Ein beruhigendes Gefühl. Schließlich helfen Krankenkassen, Ärzte und Hebammen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen dabei, dass es der werdenden Mutter gut geht und ihr Baby zufrieden das Licht der Welt erblickt.
Mutterschaftsrichtlinien regeln die Vorsorgeuntersuchungen
Jede Schwangere in Deutschland hat einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schwangerenvorsorge. Es handelt sich hierbei nicht um eine Pflicht, sondern um ein Recht. Alles ist ein Kann, aber kein Muss. Es gibt genaue Festlegungen, welche Vorsorgeuntersuchungen, in welchem Zeitraum sinnvoll sein können. Sie werden von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei privat Versicherten, von der Privatkasse übernommen. Probleme und Risikofaktoren während der Schwangerschaft lassen sich somit bereits frühzeitig erkennen und entsprechend behandeln.
Hinweis: Berufstätige Schwangere haben Anspruch darauf, dass sie ihr Arbeitgeber für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall von der Arbeit freistellt.
Arzt oder Hebamme?
Hier macht weder der Gesetzgeber noch die Krankenkasse der schwangeren Frau Vorschriften.
Viele wissen es nicht, aber jede Hebamme darf in Deutschland eine normale Schwangerschaft – ebenso wie eine normale Geburt – ohne Arzt betreuen, soweit die Schwangere dies möchte. Mutterpass-Ausstellung, Blutabnahmen, Herzton-/ CTG-Kontrollen, vaginale Untersuchungen, wenn gewünscht – Hebammen bieten dies ebenso an wie Gynäkologen.
Oft hat die Hebamme allerdings mehr Zeit für Gespräche und Fragen und kommt in der Regel zu allen Untersuchungen zur Schwangeren nach Hause, was eine enorme Erleichterung darstellt. Zusätzliche Kosten fallen hierdurch keine an. Lediglich Ultraschall-Untersuchungen bilden eine Ausnahme. Diese sind dem Arzt vorbehalten.
Die Schwangere muss sich jedoch nicht zwischen Hebamme oder Arzt entscheiden: Vorsorge-Untersuchungen im Wechsel sind ebenso möglich. So gehen viele werdende Mütter zu den Ultraschall-Untersuchungen zum Gynäkologen, lassen sich in allen anderen Belangen jedoch lieber von der Hebamme ihres Vertrauens betreuen. So wie die Frau sich für einen Arzt entscheidet, sollte sie bereits zu Beginn der Schwangerschaft die Hebamme ihres Vertrauens kontaktieren.
Egal ob Gynäkologe oder Hebamme oder beide: Das wichtigste Entscheidungskriterium sollte das Vertrauen sein. Die werdende Mutter sollte sich rundum gut aufgehoben fühlen.
Nun ist es Zeit für die erste Vorsorgeuntersuchung
Sobald die Regelblutung ausbleibt und damit die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft gegeben ist, sollte die Frau eine Hebamme oder einen Gynäkologen aufsuchen. Anhand der ersten Schwangerschaftsanzeichen, in Verbindung mit einer Tast- oder einer Ultraschalluntersuchung können diese bereits um die fünfte Schwangerschaftswoche herum, den Eintritt der Schwangerschaft eindeutig feststellen.
Mit dieser Feststellung erfolgt die Erstuntersuchung. Hierbei sollte sich die werdende Mutter auf folgende Fragen und Einzeluntersuchungen einstellen:
- Familiengeschichten, die mit Schwangerschaft und Geburt in Verbindung stehen, wie etwa Erbkrankheiten, gehäuft aufgetretene Mehrlings– oder Fehlgeburten (Familienanamnese)
- Fragen zu früheren Schwangerschaften, chronischen Krankheiten, aktuellen gesundheitlichen Problemen (Eigenanamnese)
- Arbeit und Familienstatus
- gynäkologische Untersuchung, einschließlich einer genitalen Untersuchung bezüglich Chlamydien (Pilzinfektion)
- Wiegen
- Blutdruck messen
- Urinuntersuchung bezüglich Bakterien- Zucker- und Eiweißgehalt
- Blutuntersuchung
- Blutgruppen- und Rhesusfaktortest, gegebenenfalls Antikörpersuchtest
Regelmäßige Kontrollen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt. Danach verkürzt sich dieser Rhythmus auf zwei Wochen. Demnach ergeben sich während der Schwangerschaft ungefähr zehn bis zwölf Vorsorgetermine an denen immer folgendes durchgeführt wird:
- Wiegen und Messen (Bauchumfang)
- Blutdruck messen
- Urinuntersuchung
- Feststellung des Gebärmutterbefundes (Höhenstand der Gebärmutter)
- Kontrolle der kindlichen Herztöne
- Beurteilung der Lage des Kindes
Ultraschall-Untersuchungen im Rahmen des Schwangerschafts-Vorsorgeprogramms
Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen bieten jeder schwangeren Frau drei kostenlose Ultraschalluntersuchungen an. Es können alle oder einzelne wahrgenommen werden. Ein Muss besteht aber nicht. Es gibt neben den Vorteilen von Ultraschall-Untersuchungen auch kritische Stimmen dagegen – es ist sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren. Hebammen beraten hier gerne.
1. Basisuntersuchung zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
2. Basisuntersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche
3. Basisuntersuchung zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche
Diese Untersuchungen dienen in erster Linie der Überwachung einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft. Das genaue Alter und die Lage des Kindes werden bestimmt, der Mutterkuchen und die Durchblutung der Nabelschnur beurteilt und manchmal ist sogar schon das Geschlecht des Babys zu erkennen. Außerdem sucht der untersuchende Arzt nach frühen Anzeichen für eine Mehrlingsschwangerschaft oder nach anderen Auffälligkeiten.
Einmalige Tests im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen
Um mögliche Risiken noch weiter auszuschließen, führen Arzt oder Hebamme im Rahmen des Vorsorgeprogrammes folgende zusätzliche Tests einmalig durch:
- Röteln-Test
- Hepatitis-Test
- HIV-Test
- Untersuchung auf Syphilis (Lues-Test)
- zusätzliche Option: Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
Mutterpass, wichtigstes Dokument während der Schwangerschaft
Von der Feststellung der Schwangerschaft, über sämtliche Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen bis hin zur zweiten Nachuntersuchung nach der Entbindung: Im Mutterpass ist der Schwangerschaftsverlauf lückenlos dokumentiert. Er begleitet jede schwangere Frau eine lange Zeit und sie sollten ihn auch immer bei sich tragen.
Im Notfall kann sich der behandelnde Arzt rasch einen Überblick verschaffen. Neben den Ergebnissen von Ultraschall-Untersuchungen, der Blutwerte, dem Entwicklungsstand des Babys sind im Mutterschaftspass zahlreiche weitere Hintergrundinformationen dokumentiert, wie etwa frühere Schwangerschaften oder chronische Krankheiten.
Schutzhüllen für den Mutterschutzpass verfügen oft über zusätzliche Einsteckfächer für Ultraschallbilder oder Dokumente, sodass alle aktuellen Daten im Fall eines Falles schnell zur Hand sind.
Tipp: Viele werdende Mamas sind etwas verunsichert, sobald sie in ihrem Mutterpass blättern. Was bedeuten die verschiedenen Abkürzungen und Schlüsselnummern? Ärzte und Hebammen beantworten entsprechende Fragen gern und geben damit der werdenden Mutter noch mehr Sicherheit.
Fazit
- Jede schwangere Frau sollte die regelmäßigen, von den Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
- Es steht ihr dabei frei, sich vom Gynäkologen oder von einer Hebamme oder von beiden betreuen zu lassen.
- Risikofaktoren können frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden.
- Alle regulären Vorsorgeuntersuchungen sind im Mutterpass aufgeführt.
- Während der ersten Vorsorgeuntersuchung bekommt die werdende Mutter ihren Mutterpass, in dem im weiteren Verlauf alle Untersuchungsergebnisse eingetragen werden.
- Vertrauen Sie sich: Ihr Herz muss Ihnen sagen, dass die Chemie zwischen Ihrer Hebamme und Ihnen stimmt!
- www.hebammensuche.de kann Ihnen eine große Hilfe bei der Suche sein!
- Informieren Sie sich gründlich über Pro & Kontras von Untersuchungen!
Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.