Die Zeiten, in denen die Hebamme das Baby lediglich mit zur Welt gebracht, die Mutter und ihr Neugeborenes noch einige Male besucht und dabei nach dem Rechten geschaut hat, sind lange vorbei. Viele Erstgebärende wissen jedoch nicht, wie vielfältig heute die Aufgaben einer Hebamme bereits während der Schwangerschaft sind und welche der angebotenen Hebammen-Leistungen ihnen zustehen.
Viele Erstgebärende wissen nicht, wie vielfältig heute die Aufgaben einer Hebamme bereits während der Schwangerschaft sind
Wohl deshalb suchen viele Frauen, sobald sie vermuten, schwanger zu sein, einen Gynäkologen auf und nehmen dort auch sämtliche Vorsorgeuntersuchungen vor. Erst kurz vor der Geburt oder für die Nachsorge kümmern sie sich um eine Hebamme. Dabei bieten heute beinahe alle Hebammen neben der Geburtshilfe auch alle Vorsorgeuntersuchungen, die Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik und eine umfangreiche Stillbetreuung an.
Ausbildung und Qualifikationen einer Hebamme
Die Befähigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit erlangen Hebammen in einer anspruchsvollen, wissenschaftlich fundierten Ausbildung. Dafür sind mindestens 1600 Theorie- und 3000 Praxisstunden erforderlich. Zusätzlich verfügen die meisten Hebammen, je nach Interessengebiet und regionalen Erfordernissen über Zusatzqualifikationen, wie etwa:
- Akupunktur
- Kursleiterausbildung Schwangerengymnastik, Schwangerenschwimmen und/oder Rückbildungsgymnastik
- Babymassage
- Babyschwimmen
- Ernährungsberatung
- Stillberatung
Bei aller Wissenschaftlichkeit sehen Hebammen ihren Beruf immer ganzheitlich und haben das Wohlergehen der gesamten Familie im Blick. Sie schöpfen aus einem reichen Erfahrungsschatz und können deshalb bei der Bewältigung vieler Alltagsprobleme unterstützend zur Seite stehen.
Aufgaben einer Hebamme
1. Beratung und Vorsorge
Während der Schwangerschaft beantwortet sie Fragen und gibt Tipps, wie beispielsweise:
- zur Lebensweise der werdenden Mutter
- ihrer Ernährung
- erläutert, welche Vor- und Nachteile verschiedene Geburtsorte (zu Hause, Klinik, Geburtshaus) haben
- zum Ablauf der Geburt
- zu den Themen Partnerschaft und Sexualität
Ein wichtiger Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der medizinischen Betreuung der werdenden Mutter und ihrem ungeborenen Kind. Sie händigt den Mutterpass aus und trägt alle Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen dort ein:
- Gewicht
- Blutdruck
- Blut- und Urinwerte
- Lage, Wachstum, Größe des ungeborenen Kindes
- Herztöne
- gegen Ende der Schwangerschaft: Wehentätigkeit
Bei Unregelmäßigkeiten oder besonderen Risiken wird sie der werdenden Mutter raten, einen Gynäkologen oder entsprechend spezialisierten Facharzt aufzusuchen.
Wichtig: Sofern die Schwangerschaft komplikationslos verläuft, kann die Hebamme alle gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, inklusive Laboruntersuchungen durchführen. Lediglich die Ultraschalluntersuchungen darf ausschließlich ein speziell qualifizierter Arzt vornehmen.
Je nach persönlichen Vorlieben oder Erreichbarkeit besteht auch die Möglichkeit, die Vorsorgetermine zwischen Frauenarzt und Hebamme aufzuteilen. Beide arbeiten dann Hand in Hand. Auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse hat diese Entscheidung keinen Einfluss.
Die Hebamme kommt für die Vorsorgeuntersuchungen zu der Schwangeren nach Hause. Insbesondere im letzten Schwangerschaftsdrittel kann dies eine große Erleichterung für die werdende Mutter sein.
2. Geburtsvorbereitung
Viele Hebammen haben ihr Aufgabengebiet ausgedehnt und bieten neben der reinen Vorsorge, der Geburtsbegleitung und der Wochenbettbetreuung:
- Kurse zur Geburtsvorbereitung
- Schwangeren-Yoga
- Akupunktur
- Gesprächsrunden, zu denen sich unter Anwesenheit der Hebamme werdende Mütter treffen, austauschen und Fragen stellen können.
3. Geburtshilfe
Es spricht für ihre hohe Qualifikation, dass in Deutschland bei jeder Entbindung eine Hebamme anwesend sein muss. Die Gegenwart eines Arztes ist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben.
Die wichtigsten Aufgaben einer Hebamme bei der Entbindung bestehen darin:
- die werdende Mutter zu empfangen und im Kreißsaal zu betreuen
- die Wehentätigkeit und Herztöne des Kindes zu kontrollieren
- die Gebärende bei der Entspannung zwischen den Wehen und der Atmung zu unterstützen
- den Geburtsverlauf zu protokollieren
- während des Durchtritts des Babys durch den Geburtskanal mit geeigneten Handgriffen den Damm zu schützen oder falls notwenig einen vorsorglichen Dammschnitt vorzunehmen
- das Baby von der Nabelschnur zu trennen und seinen Gesundheitszustand zu untersuchen
- die Nachgeburt sorgfältig zu begleiten und der jungen Mutter beim Anlegen des Babys zum Stillen zu helfen
Sofern die Schwangerschaft normal verlaufen ist und keine Allgemeinerkrankungen vorliegen, kann die Frau selbst entscheiden, ob sie ihr Baby in der Klinik, zu Hause oder in einem Geburtshaus zu Welt bringen möchte. Die Hebamme wird sie überall begleiten. Sollte es unter der Geburt zu unerwarteten Komplikationen kommen, welche die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden könnten, ist die Aufnahme in ein Krankenhaus jederzeit möglich.
4. Wochenbett und Stillzeit
Unmittelbar nach der Entbindung überwacht die Hebamme den Gesundheitszustand der jungen Mutter. Sie schaut regelmäßig nach ihr und greift sofort ein, wenn beispielsweise starke Blutungen auftreten oder sich die Vitalwerte, wie Blutdruck oder Herzfrequenz negativ verändern. Im Wochenbett überwacht sie die Rückbildung, den Heilungsprozess etwaiger Verletzungen des Damms und die Entwicklung des Wochenflusses.
Vor allem während der ersten Tage hilft die Hebamme bei der Pflege des Babys und beim Anlegen und Stillen. Besondere Aufmerksamkeit schenkt sie dabei dem Nabel des Neugeborenen und der Entwicklung seines Gewichts. Zusätzlich kann sie der frischgebackenen Mutter geeignete Übungen zur Beckenbodengymnastik zeigen. Die Hebamme kommt dabei zu der frischen Mutter nach Hause.
Was zahlt die Krankenkasse?
In aller Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Leistungen:
- Vorsorgeuntersuchungen, inklusive der drei empfohlenen Ultraschalluntersuchungen
- Kurs zur Geburtsvorbereitung
- Geburt
- Nachsorge: Bis zum zehnten Tag nach der Entbindung zahlt die Kasse einen täglichen Hebammenbesuch bei der jungen Mutter zu Hause. Auch danach werden bis zur achten Woche noch eine Reihe von Besuchsterminen übernommen. Sofern es Probleme beim Stillen gibt, bezahlen die meisten Kassen diesbezügliche Termine mit der Hebamme sogar bis zum Ende der Stillzeit.
- Rückbildungsgymnastik, wobei der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung abgeschlossen sein muss.
Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für ein ausführliches Vorgespräch mit der Hebamme. Außerdem lohnt es sich, bei der Krankenkasse nach Zusatzleistungen zu fragen. Das gilt übrigens für gesetzliche und private Kassen gleichermaßen. Beispielsweise übernehmen manche Kassen einen Anteil der Kosten für den Aufenthalt im Geburtshaus oder für die Rufbereitschaft der Hebamme ab vier Wochen vor dem ermittelten Geburtstermin.
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