Was kostet ein Kindergartenplatz?

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windeln.de Redaktion

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Alle Beiträge des Experten

Was kostet ein Kindergartenplatz?

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Kosten für kommunale Kindergartenplätze – große Unterschiede zwischen den Gemeinden und in den einzelnen Bundesländern. Wir geben einen Überblick.


Von Bundesland zu Bundesland verschieden

Wie stark die Kosten für einen Kindergartenplatz in Deutschland schwanken können, hat der „Kindergarten-Monitor 2010“ gezeigt. Die von der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft “ (INSM) und der Zeitschrift „Eltern“ beauftragte Studie hatte die Jahresgebühren für verschiedene Modellfamilien mit mittleren und höheren Einkommen (45.000 Euro oder 80.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen) ermittelt.

Je nach Bundesland, Kommune und Träger differieren die Gebühren für ein und dieselbe Familie zwischen null und 3696 Euro jährlich. Im Schnitt sind Kindergartenplätze in den neuen Bundesländern sowie im Norden vor allem für Familien mit mittleren Einkommen und zwei Kindern teurer.

Im Süden waren Kindergartenplätze über alle Familien-Szenarien hinweg günstiger als im Rest der Republik. Ein spürbarer Kostenunterschied ergibt sich auch daraus, ob Sie Ihr Kind in einen kommunalen oder – in der Regel teureren – privaten Kindergarten schicken.

Kosten für kommunale Kindergartenplätze – große Unterschiede zwischen den Gemeinden

Die Kosten für den Kindergarten teilen sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten auf. Die Betreuungsgrundgebühr deckt die Betreuung Ihres Kindes während der Regelöffnungszeiten des Kindergartens ab.

Falls Sie – beispielsweise wegen Schichtarbeit – Ihr Kind dort auch außerhalb der Regelöffnungszeiten betreuen lassen müssen, wird eine Betreuungszusatzgebühr erhoben. Die Verpflegungskosten umfassen eine tägliche Milch- oder Getränkemahlzeit sowie die Teilnahme am Kindergartenessen.

Die Elternbeiträge für einen kommunalen Kindergartenplatz sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Der Grund liegt darin, dass sich diese Kindergärten zu 100 Prozent aus öffentlichen Geldern finanzieren. Hier fließen unterschiedlich hohe Zuschüsse des Bundes, des Bundeslandes sowie der Kommunen ein.

Dazu kommt ein Elternbeitrag, der in der Regel nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist. Allerdings gibt es auch Kommunen, die einen Einheitspreis erheben. Einige Städte und Gemeinden sowie Rheinland-Pfalz erheben für ihre kommunalen Kindergärten keinen Betreuungsbeitrag, sondern lediglich die Verpflegungskosten. Hinzu können weitere Kosten für spezielle Kurse und Betreuungsangebote kommen.

Die INSM-Studie vergleicht die Kosten für eine tägliche Kindergartenbetreuung von vier Stunden in insgesamt 16 Städten. Eltern mit einem Monatseinkommen von 3.750 Euro können sich demnach in Berlin über besonders günstige Kindergartenplätze freuen: Die Kosten für ein Kind beliefen sich dort auf 30 Euro, für zwei Kinder auf 58 Euro. Am teuersten war der gleiche Platz mit 156/181 Euro für ein Kind/zwei Kinder in Bremen.

Für Eltern mit einem Monatseinkommen von 6.667 Euro waren diese Kindergartenplätze mit monatlichen Kosten von 47/61 Euro in Stuttgart ebenfalls besonders günstig, in Potsdam müssten sie dafür 193/308 Euro pro Monat zahlen. Einmal abgesehen von Berlin zeigt auch der Städtevergleich ein deutliches Nord-Süd-Gefälle bei den Kosten für den Kindergarten.

Welche Einkünfte spielen bei den Kindergartenkosten eine Rolle?

Die Kindergartenkosten für Ihr Kind sind mit dessen Eintritt in den Kindergarten erstmals zu begleichen. Vor der Aufnahme in einen kommunalen Kindergarten verlangt das Jugendamt einen Nachweis Ihres Familieneinkommens zur Berechnung des Elternbeitrags. In diese Rechnung fließen die folgenden Einkunftsarten ein:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (inklusive geringfügiger Beschäftigungen)
  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung sowie Kapitalvermögen
  • Sonstige Einnahmen: Unterhaltsleistungen, Renten oder Versorgungsbezüge, Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz sowie dem Sozialgesetz inklusive Krankengeld
  • Sonderzuwendungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Als Berechnungsgrundlage wird das Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres herangezogen. Falls sich Ihr Einkommen im Vergleich dazu dauerhaft verbessert oder verschlechtert hat, berechnet sich Ihr Jahresbeitrag für den Kindergarten stattdessen anhand des Zwölffachen Ihres letzten Monatseinkommens. Kinder- und Erziehungsgeld spielen für die Berechnung des Elternbeitrages keine Rolle.

Kosten für private Kindergärten – meist höher als für kommunale Angebote

Private Kindergärten werden von den sogenannten freien Trägern – beispielsweise die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder Elterninitiativen – unterhalten. Auch sie erhalten öffentliche Mittel, daneben finanzieren sie sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsoren.

Eine Einkommensstaffelung für den Elternbeitrag ist bei privaten Kindergärten nicht zwangsläufig gegeben, beispielsweise erheben die meisten Waldorfkindergärten einkommensunabhängige Festbeträge. In der Regel sind die Kosten für einen privaten Kindergarten höher als für kommunale Angebote. Das Spektrum reicht dabei von moderaten Beitragssätzen bis zu einem Niveau von monatlich über 1.000 Euro.

Ermäßigungen und steuerliche Vergünstigungen

Wie viel Sie für den Kindergarten Ihrer Wahl tatsächlich zahlen müssen, erfahren Sie auf der Webseite Ihrer Stadt, beim Träger der Einrichtung oder direkt von ihrem Leiter.

Vor allem, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, sollten Sie auf alle Fälle prüfen lassen, ob Sie ein Anrecht auf Ermäßigungen haben. Bei sehr geringem Einkommen, akuten wirtschaftlichen Notlagen, dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe können Sie bei Ihrem Jugendamt eine Ermäßigung oder die Übernahme der Kindergartenkosten beantragen.

Bis zur Höhe von 4.000 Euro pro Kind und Jahr sind die Kosten für den Kindergartenplatz von der Steuer absetzbar.

Für die Kindergartenkosten stehen grundsätzlich beide Elternteile in der Pflicht, der besser verdienende Elternteil trägt auch den größeren Kostenanteil – und zwar auch, wenn Sie alleinerziehend sind. Im Unterhaltsrecht können Sie die Betreuungskosten (ohne Verpflegungskosten) für den Kindergarten als Mehrbedarf geltend machen.

© Marco2811 – Fotolia.com

Unsere Ratgeber:

Kosten für kommunale Kindergartenplätze – große Unterschiede zwischen den Gemeinden und in den einzelnen Bundesländern. Wir geben einen Überblick.


Von Bundesland zu Bundesland verschieden

Wie stark die Kosten für einen Kindergartenplatz in Deutschland schwanken können, hat der „Kindergarten-Monitor 2010“ gezeigt. Die von der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft “ (INSM) und der Zeitschrift „Eltern“ beauftragte Studie hatte die Jahresgebühren für verschiedene Modellfamilien mit mittleren und höheren Einkommen (45.000 Euro oder 80.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen) ermittelt.

Je nach Bundesland, Kommune und Träger differieren die Gebühren für ein und dieselbe Familie zwischen null und 3696 Euro jährlich. Im Schnitt sind Kindergartenplätze in den neuen Bundesländern sowie im Norden vor allem für Familien mit mittleren Einkommen und zwei Kindern teurer.

Im Süden waren Kindergartenplätze über alle Familien-Szenarien hinweg günstiger als im Rest der Republik. Ein spürbarer Kostenunterschied ergibt sich auch daraus, ob Sie Ihr Kind in einen kommunalen oder – in der Regel teureren – privaten Kindergarten schicken.

Kosten für kommunale Kindergartenplätze – große Unterschiede zwischen den Gemeinden

Die Kosten für den Kindergarten teilen sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten auf. Die Betreuungsgrundgebühr deckt die Betreuung Ihres Kindes während der Regelöffnungszeiten des Kindergartens ab.

Falls Sie – beispielsweise wegen Schichtarbeit – Ihr Kind dort auch außerhalb der Regelöffnungszeiten betreuen lassen müssen, wird eine Betreuungszusatzgebühr erhoben. Die Verpflegungskosten umfassen eine tägliche Milch- oder Getränkemahlzeit sowie die Teilnahme am Kindergartenessen.

Die Elternbeiträge für einen kommunalen Kindergartenplatz sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Der Grund liegt darin, dass sich diese Kindergärten zu 100 Prozent aus öffentlichen Geldern finanzieren. Hier fließen unterschiedlich hohe Zuschüsse des Bundes, des Bundeslandes sowie der Kommunen ein.

Dazu kommt ein Elternbeitrag, der in der Regel nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist. Allerdings gibt es auch Kommunen, die einen Einheitspreis erheben. Einige Städte und Gemeinden sowie Rheinland-Pfalz erheben für ihre kommunalen Kindergärten keinen Betreuungsbeitrag, sondern lediglich die Verpflegungskosten. Hinzu können weitere Kosten für spezielle Kurse und Betreuungsangebote kommen.

Die INSM-Studie vergleicht die Kosten für eine tägliche Kindergartenbetreuung von vier Stunden in insgesamt 16 Städten. Eltern mit einem Monatseinkommen von 3.750 Euro können sich demnach in Berlin über besonders günstige Kindergartenplätze freuen: Die Kosten für ein Kind beliefen sich dort auf 30 Euro, für zwei Kinder auf 58 Euro. Am teuersten war der gleiche Platz mit 156/181 Euro für ein Kind/zwei Kinder in Bremen.

Für Eltern mit einem Monatseinkommen von 6.667 Euro waren diese Kindergartenplätze mit monatlichen Kosten von 47/61 Euro in Stuttgart ebenfalls besonders günstig, in Potsdam müssten sie dafür 193/308 Euro pro Monat zahlen. Einmal abgesehen von Berlin zeigt auch der Städtevergleich ein deutliches Nord-Süd-Gefälle bei den Kosten für den Kindergarten.

Welche Einkünfte spielen bei den Kindergartenkosten eine Rolle?

Die Kindergartenkosten für Ihr Kind sind mit dessen Eintritt in den Kindergarten erstmals zu begleichen. Vor der Aufnahme in einen kommunalen Kindergarten verlangt das Jugendamt einen Nachweis Ihres Familieneinkommens zur Berechnung des Elternbeitrags. In diese Rechnung fließen die folgenden Einkunftsarten ein:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (inklusive geringfügiger Beschäftigungen)
  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung sowie Kapitalvermögen
  • Sonstige Einnahmen: Unterhaltsleistungen, Renten oder Versorgungsbezüge, Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz sowie dem Sozialgesetz inklusive Krankengeld
  • Sonderzuwendungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Als Berechnungsgrundlage wird das Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres herangezogen. Falls sich Ihr Einkommen im Vergleich dazu dauerhaft verbessert oder verschlechtert hat, berechnet sich Ihr Jahresbeitrag für den Kindergarten stattdessen anhand des Zwölffachen Ihres letzten Monatseinkommens. Kinder- und Erziehungsgeld spielen für die Berechnung des Elternbeitrages keine Rolle.

Kosten für private Kindergärten – meist höher als für kommunale Angebote

Private Kindergärten werden von den sogenannten freien Trägern – beispielsweise die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder Elterninitiativen – unterhalten. Auch sie erhalten öffentliche Mittel, daneben finanzieren sie sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsoren.

Eine Einkommensstaffelung für den Elternbeitrag ist bei privaten Kindergärten nicht zwangsläufig gegeben, beispielsweise erheben die meisten Waldorfkindergärten einkommensunabhängige Festbeträge. In der Regel sind die Kosten für einen privaten Kindergarten höher als für kommunale Angebote. Das Spektrum reicht dabei von moderaten Beitragssätzen bis zu einem Niveau von monatlich über 1.000 Euro.

Ermäßigungen und steuerliche Vergünstigungen

Wie viel Sie für den Kindergarten Ihrer Wahl tatsächlich zahlen müssen, erfahren Sie auf der Webseite Ihrer Stadt, beim Träger der Einrichtung oder direkt von ihrem Leiter.

Vor allem, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, sollten Sie auf alle Fälle prüfen lassen, ob Sie ein Anrecht auf Ermäßigungen haben. Bei sehr geringem Einkommen, akuten wirtschaftlichen Notlagen, dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe können Sie bei Ihrem Jugendamt eine Ermäßigung oder die Übernahme der Kindergartenkosten beantragen.

Bis zur Höhe von 4.000 Euro pro Kind und Jahr sind die Kosten für den Kindergartenplatz von der Steuer absetzbar.

Für die Kindergartenkosten stehen grundsätzlich beide Elternteile in der Pflicht, der besser verdienende Elternteil trägt auch den größeren Kostenanteil – und zwar auch, wenn Sie alleinerziehend sind. Im Unterhaltsrecht können Sie die Betreuungskosten (ohne Verpflegungskosten) für den Kindergarten als Mehrbedarf geltend machen.

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