Ein ehrlicher Umgang mit der Adoption ist oft der bessere Weg – Ein Baby zu adoptieren, kann bei einem unerfüllten Kinderwunsch eine Alternative sein. Da die Adoption eines Kindes eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten ist, sollte vorab eine kritische Selbsteinschätzung erfolgen.
Voraussetzungen für eine Adoption
Im Vordergrund bei der Adoption eines minderjährigen Kindes steht stets dessen Wohl. Es muss anzunehmen sein, dass es in einer intakten Familie aufwächst und sich ein sogenanntes „echtes Eltern-Kind-Verhältnis“ entwickelt.
Weiterhin ist geregelt, dass ein zukünftiger Elternteil mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein muss. Für das Höchstalter gibt es keine gesetzliche Regelung, allerdings sinken insbesondere die Chancen der Adoption eines Babys oder Kleinkindes mit zunehmendem Alter, spätestens mit 40 sinken die Erfolgsaussichten.
Als Idealfall gilt, dass die zukünftigen Eltern verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft befinden. Bei unverheirateten Paaren in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft ist die Adoption nur durch einen der Partner möglich, sofern dieser das 25. Lebensjahr erreicht hat.
Zunächst muss ein Kind zur Adoption freigegeben werden. Die leiblichen Eltern können ihre Zustimmung erteilen, sobald das Kind acht Wochen alt ist.
Lediglich ein nicht ehelicher leiblicher Vater kann seine Zustimmung bereits vor der Geburt beim Vormundschaftsgericht abgeben. In besonderen Fällen kann die Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden.
Ferner ist eine Zustimmung erforderlich – bei Kindern unter 14 Jahren erfolgt diese durch den Vormund, ältere Kinder müssen ihre Einwilligung selbst erteilen.
Sämtliche mit der Antragstellung einzureichenden Dokumente müssen notariell beglaubigt sein, schließlich entscheidet dann das Jugendamt über die Eignung.
Verschiedene Adoptionsarten
Es gibt unterschiedliche Arten der Adoption. Handelt es sich um ein Kind aus Deutschland, ist von einer Inlandsadoption die Rede. Andernfalls wird das Verfahren als Auslandsadoption bezeichnet.
Bringt ein Partner ein Kind mit in die Ehe und der neue Partner adoptiert es, handelt es sich um eine Stiefkindadoption. Daneben gibt es die Verwandtschaftsadoption: Sind die Eltern eines Kindes verstorben oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, sich um ihr Kind zu kümmern, können beispielsweise die Großeltern die Adoption beantragen.
Weiterhin gibt es die Inkognito- die halb offene und die offene Adoption. Bei der Inkognitoadoption erhalten weder die leiblichen Eltern noch die Adoptiveltern Kenntnis über die Daten der anderen. Lediglich das Kind darf, sobald es 16 Jahre alt ist, Einsicht in die Vermittlungsakte beantragen.
Handelt es sich um eine halb offene Adoption, haben alle Beteiligten die Möglichkeit, über das Jugendamt in Kontakt zu treten. So können Briefe oder Fotos ausgetauscht werden, ohne dass konkrete Daten bekannt werden.
Die offene Adoption hingegen ermöglicht den direkten Kontakt zwischen Adoptiveltern und Kind mit den leiblichen Eltern.
Vorabüberlegungen
Vor einer Adoption sollten Sie sich ausgiebige Gedanken machen, welche Vorstellungen Sie haben. Dies erfordert eine Überprüfung der eigenen Motivation und ist auch bei der Eignungsprüfung durch das Jugendamt von Vorteil.
Dabei gilt es insbesondere zu überlegen, ob Sie ein Baby, Kleinkind oder älteres Kind adoptieren möchten. Im Vordergrund sollten stets die Bedürfnisse des Kindes stehen, denen Sie schließlich gerecht werden müssen.
Neben dem Alter des Kindes kann auch dessen Vorgeschichte relevant sein. Je nach dessen bisherigen Lebenserfahrungen kann es zu unterschiedlichen Problemen kommen, die Sie zu bewältigen haben. Bei einer Auslandsadoption können kulturelle Aspekte im späteren Zusammenleben eine Rolle spielen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt beim Jugendamt. Möchten Sie ein Kind adoptieren, sind dort mit der Bewerbung verschiedene Dokumente wie Geburtsurkunden, Lebensläufe, polizeiliche Führungszeugnisse, Gesundheits- und Einkommensnachweise vorzulegen. Die Jugendämter erteilen für den Einzelfall nähere Auskunft.
Weiterhin ist ein Fragebogen auszufüllen, in welchem Sie unter anderem Ihre Motivation erläutern müssen. Hier werden auch Faktoren wie die Erziehungsvorstellung, die Erwartungshaltung an die Entwicklung der Beziehung zu Partner und Kind, eventuelle religiöse Gesinnungen und Ähnliches hinterfragt.
Nach der Antragstellung erfolgt eine Eignungsprüfung durch das Jugendamt. In persönlichen Gesprächen werden alle relevanten Themen rund um die Adoption angesprochen, die Wohnverhältnisse werden geprüft, gegebenenfalls werden Antworten aus dem Fragebogen nochmals näher beleuchtet.
Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer Eignungsfeststellung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.
Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einem Adoptionsbeschluss durch das Vormundschaftsgericht kommt, denn in Deutschland werden regelmäßig mehr adoptionswillige Paare als freigegebene Kinder verzeichnet.
Bevor ein endgültiger Adoptionsbeschluss erfolgt, ist eine Pflegezeit vorgesehen. Das betroffene Kind lebt dann zunächst einige Zeit als Pflegekind bei den potenziellen Adoptionseltern. Anschließend können diese einen Aufnahmeantrag bei einem Notar stellen, der diesen an das Vormundschaftsgericht weiterleitet.
Dieses trifft eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Eignungsfeststellung und der Bedürfnisse des Kindes.
Wartezeiten von einigen Jahren sind bei Inlandsadoptionen keine Seltenheit, eine Auslandsadoption kann dann eine Alternative sein. Zu diesem Zweck können Sie sich nach der Eignungsfeststellung vom Jugendamt einen Sozialbericht zur Vorlage bei den zuständigen Vermittlungsstellen aushändigen lassen.
Bei einer Stiefkindadoption ist das Prüfverfahren weniger streng, auch eine Verwandtschaftsadoption ist unter Berücksichtigung des Kindswohls meist weniger langwierig.
Rechte und Pflichten
Haben Sie ein Kind adoptiert, wird dieses vor dem Gesetz wie Ihr leibliches Kind behandelt. Sie dürfen also über Dinge wie Wohnort, Schulbildung und Erziehung bestimmen, haben aber auch alle damit verbundenen Pflichten. Dies betrifft sowohl finanzielle Aspekte als auch Krisenbewältigungen.
Umgang mit dem adoptierten Kind
Mit der Adoption sind Sie den leiblichen Eltern gleichgestellt. Für das Kind wird eine neue Geburtsurkunde ausgestellt und natürlich sollten Sie es wie Ihr eigenes Kind behandeln.
Dennoch stellt sich früher oder später die Frage, ob und wie Sie Ihrem Kind sagen sollen, dass es adoptiert ist.
Viele Adoptiveltern machen sich Gedanken über die Reaktion, wenn es erfährt, dass sie nicht die leiblichen Eltern sind. Wird es sie noch anerkennen? Möchte es die leiblichen Eltern kennenlernen? Verändert sich dadurch das Verhältnis zueinander?
Andererseits haben Kinder ein feines Gespür für unausgesprochene Dinge – wird die Adoption verschwiegen, kann sich das negativ auf die Beziehung auswirken. Dies gilt vor allem, wenn es irgendwann durch Zufall von der Adoption erfährt, beispielsweise durch die Erzählung eines Verwandten oder weil es relevante Unterlagen findet.
Ein unbefangener Umgang mit der Adoption kann daher der bessere Weg sein.
Über das Ob, Wann und Wie einer Aufklärung müssen Sie individuell entscheiden. Je nach Alter ist ein Kind unterschiedlich aufnahmefähig und nicht immer gibt es eine schöne Vorgeschichte. Meist wird empfohlen, das Kind offen, aber behutsam an alle Details heranzuführen.
Spätestens, wenn es selbst Fragen stellt, sollten Sie diese ehrlich beantworten.
Anlaufstellen
Kommt es während der Eignungsprüfung zu Problemen mit dem Jugendamt oder haben Sie anderweitig Klärungsbedarf, können Sie sich an verschiedene Anlaufstellen wenden. Dazu zählen beispielsweise die Adoptionszentralen des Diakonischen Werks oder des Sozialdienstes katholischer Frauen.
Zahlreiche weitere Organisationen, darunter auch Auslandsvermittlungsstellen, finden Sie unter www.adoption.de.
Fazit
- Eigene Motivation und Erwartungshaltung überprüfen
- Antragstellung beim Jugendamt
- Eignungsprüfungsverfahren
- Eignungsfeststellung
- Antragstellung beim Vormundschaftsgericht
- Adoptionsbeschluss nach erfolgreicher Pflegezeit
Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.