Bei der Beantragung darf die Bescheinigung des Geburtstermins nicht älter als eine Woche sein – Während des Mutterschutzes haben schwangere Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Das Mutterschaftsgeld – Voraussetzungen
Anspruch haben Schwangere, die pflicht- oder freiwillig versichert sind und in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen beziehungsweise arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld erhalten. Der Anspruch auf einen Leistungsbezug bei selbstständigen Schwangeren, die privat versichert sind, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen mit der Krankenkasse.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Nettoeinkommen in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes mindestens 390 Euro betragen hat.
Der Leistungsanspruch beginnt bei Bewilligung sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und erstreckt sich nach der Geburt auf den Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes.
Es setzt sich bei Angestellten zusammen aus Zahlungen der Krankenkasse und Zuschüssen des Arbeitgebers, der Anteil der Krankenkassen liegt bei maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber hat die Differenz zum bisherigen Nettolohn zu tragen.
Ausnahmeregelungen
Bei Arbeitslosen und privat versicherten Schwangeren mit einer entsprechenden Vereinbarung wird das Mutterschaftsgeld wie Krankengeld behandelt, sie erhalten keine weiteren Leistungen.
Wer keinen Anspruch auf Zahlungen durch die Krankenkasse hat, kann Unterstützung durch das Bundesversicherungsamt beantragen. Dieses gewährt einen einmaligen Betrag bis zu einer Höhe von maximal 210 Euro.
Das trifft beispielsweise auf selbstständige Schwangere zu, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder auf Angestellte, die weniger als 390 Euro netto im Monat verdienen.
Formalitäten und Fristen beim Mutterschaftsgeld
Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhältst du ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Wenn du Mutterschaftsgeld beantragst, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein. Du kannst den Antrag also frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen.
Angestellte legen das Attest dem Arbeitgeber, Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit vor. Diese müssen ein weiteres Formular ausfüllen, welches bei der Krankenkasse erhältlich ist. Dort wird unter anderem die Höhe des Gehalts oder Arbeitslosengeldes und gemäß errechnetem Termin das Datum des letzten Arbeitstages beziehungsweise Leistungsbezugs eingetragen.
Für die Antragstellung muss das Attest zusammen mit dem ausgefüllten Formular bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Alternativ ist die ärztliche Bescheinigung zusammen mit weiteren Unterlagen bei der Bundesversicherungsanstalt vorzulegen. Dort wurde eigens zu diesem Zweck eine Mutterschaftsgeldstelle eingerichtet, die die entsprechenden Formulare und ein Merkblatt mit allen erforderlichen Informationen bereitstellt: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick.
Was im Einzelnen einzureichen ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab: Gegebenenfalls muss auch hier dein Arbeitgeber ein entsprechendes Formular zur Vorlage ausfüllen, welches du ebenfalls dort erhältst.
Tipps für die Praxis
Da du den Antrag frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen kannst und der Anspruch auf Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor diesem beginnt, ist die Zeit recht knapp, wenn du dein Geld frühzeitig erhalten willst. Es ist daher ratsam, sich zeitig zu informieren und die notwendigen Formulare zu besorgen.
Hier gilt der Grundsatz, je früher, desto besser. Theoretisch kannst du dich also sobald du von deiner Schwangerschaft weißt an die Krankenkasse oder die Bundesversicherungsanstalt wenden und dich mit den Formalitäten vertraut machen. Dann hast du alle Unterlagen sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin griffbereit und kannst dich um alles Weitere kümmern.
Wende dich also zeitig an deine Krankenkasse oder die Bundesversicherungsanstalt, wenn du Klärungsbedarf hast, und besorge alle relevanten Unterlagen. Krankenkassen empfehlen meist, dies etwa in der zehnten Woche vor der Entbindung erledigt zu haben.
Es macht übrigens nichts, wenn sich der Termin letztendlich unerwartet nach vorne oder hinten verschiebt, entsprechend verschiebt sich auch der Zeitraum des Anspruchs. Diesen errechnet die Krankenkasse anhand der Geburtsurkunde, die du nach Erhalt einreichst.
Die zuständigen Stellen stehen beratend zur Verfügung und erläutern eventuelle Einzelheiten, wenn du Fragen zu deinem individuellen Fall hast.
Papierform oder Online-Antrag?
Die Bundesversicherungsanstalt bietet die Möglichkeit, einen Online-Antrag zu stellen. Dennoch musst du auch dort eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin und gegebenenfalls des Arbeitgebers vorlegen, die du in Papierform erhältst. Es kann daher sinnvoller sein, alle Unterlagen zusammen in Papierform einzureichen.
- Anspruch während des gesamten Mutterschutzes
- wird pflicht- und freiwillig versicherten Schwangeren gewährt
- ärztliche Bescheinigung erforderlich
- Leistungsträger sind Krankenkassen oder Bundesversicherungsanstalt
- Formulare werden durch Leistungsträger zur Verfügung gestellt
- Antragstellung frühestens sieben Wochen vor errechnetem Entbindungstermin