Oft werden die Vorsorgeuntersuchungen aufgeteilt – Mit Beginn der Schwangerschaft werden regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, um die Entwicklung des ungeborenen Kindes und die Gesundheit der Mutter zu kontrollieren. Die Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.
Vorsorge in der Schwangerschaft: Gynäkologe oder Hebamme?
Was viele Schwangere nicht wissen: In Deutschland können Frauen wählen, ob sie ihre Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt oder bei einer Hebamme durchführen lassen möchten.
Während viele Schwangere ihren Gynäkologen mit der Vorsorge betrauen, werden Hebammen eher mit Geburtsvorbereitungskursen oder der Nachsorge in Zusammenhang gebracht.
Genau wie der Gynäkologe darf aber auch die Hebamme die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durchführen, Blut abnehmen und den Urin untersuchen.
Einzige Ausnahme: Die drei Ultraschalluntersuchungen müssen bei einem Frauenarzt durchgeführt werden. Wer sich nicht entscheiden kann: Auch eine gemeinsame Vorsorge bei einem Gynäkologen und einer Hebamme ist möglich.
Leistungen des Gynäkologen
Zu den Leistungen des Gynäkologen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen gehört zunächst die ausführliche Krankengeschichte (Anamnese). Bei jeder Untersuchung wird das Gewicht, der Urin sowie der Blutdruck der Schwangeren kontrolliert, um mögliche Komplikationen rechtzeitig erkennen zu können.
Außerdem ertastet der Gynäkologe den Stand der Gebärmutter, achtet auf die Herztöne und die Lage des Babys. Zu den Vorsorgeuntersuchungen gehören drei Ultraschalluntersuchungen im dritten, sechsten und achten Monat der Schwangerschaft, die von den Krankenkassen übernommen werden. Bei einer Risikoschwangerschaft sind häufig weitere Screenings nötig.
Ausnahmen: Wann zum Frauenarzt?
Um eine Schwangerschaft überhaupt erst feststellen zu lassen, wird ein Besuch beim Gynäkologen empfohlen. Mit einem vaginalen Ultraschall kann der Arzt kontrollieren, ob sich der Embryo in der Gebärmutterhöhle eingenistet hat.
Außerdem ist etwa ab der 7. Schwangerschaftswoche der Herzschlag des Babys auf dem Ultraschall zu sehen. Auf dieses besondere Erlebnis möchten Eltern nicht verzichten.
Die Hebamme kann die Herztöne des Kindes mit einem Hörrohr oder dem sogenannten Dopton erst am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels kontrollieren.
Schwangeren wird eine Vorsorge beim Gynäkologen empfohlen, wenn eine Risikoschwangerschaft zum Beispiel aufgrund chronischer Erkrankungen oder einer Mehrlingsgeburt besteht.
Außerdem sollten Schwangere bei Komplikationen wie zum Beispiel vorzeitigen Wehen umgehend einen Arzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus fahren.
Leistungen einer Hebamme
Viele Frauen empfinden die persönliche und intensive Betreuung in einer Hebammenpraxis oder bei Hausbesuchen in den eigenen vier Wänden als besonders angenehm. Schwangere können alle Untersuchungen bis auf die drei Screenings im Rahmen der Vorsorge von einer Hebamme durchführen lassen.
Hebammen setzen bei einer Untersuchung vor allem ihre Sinne ein: Die Lage und Größe des Kindes wird ertastet, die Herztöne mit einem Hörrohr untersucht. Hebammen dürfen auch Blut abnehmen und den Urin untersuchen.
Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft können Hebammen Geburtshilfe leisten: Das kann bei einer Hausgeburt sein, im Geburtshaus oder als Beleghebamme in einer Klinik.
Zu weiteren Leistungen gehört die Nachsorge, die von den Krankenkassen übernommen wird: Hebammen kontrollieren bei der jungen Mutter im Wochenbett die Rückbildung der Gebärmutter, das Gewicht des Babys und beantworten Fragen zum Stillen oder der Babypflege.
Viele Ärzte und Hebammen bieten Zusatzleistungen wie Homöopathie oder Akupunktur zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden oder zur Geburtsvorbereitung an. Die Kosten für diese Zusatzleistungen müssen die Schwangeren in der Regel selbst übernehmen.
Gynäkologe oder Hebamme: Die Mischung macht’s
Eine Schwangere kann, aber muss sich nicht entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchungen bei einem Gynäkologen oder einer Hebamme durchführen lassen möchte. Mittlerweile ist es weit verbreitet, dass Schwangere ihre Vorsorgetermine zwischen Gynäkologe und Hebamme aufteilen. So haben Frauen einerseits bei ihrem Frauenarzt mit dem Ultraschall die medizinische Kontrolle über die Gesundheit Ihres Babys.
Anderseits haben sie mit einer Hebamme eine Vertrauensperson, die sich einfühlsam um alle Belange in der Schwangerschaft kümmert. Die Hebamme kann sich neben den Untersuchungen Zeit nehmen, um Fragen zu Schwangerschaft und Geburt zu klären.
Häufig entwickelt sich zwischen der Schwangeren und der Hebamme ein enges Vertrauensverhältnis, das über die Geburt des Kindes hinausgeht. Hebammen bieten außerdem Hausbesuche an. Das kann vor allem für Mütter mit einem Kind hilfreich sein, da sie nicht beim Arzt im Wartezimmer warten müssen.
Häufig verfügen Frauenärzte über einen Pool an Hebammen, die sie weiterempfehlen oder sie arbeiten mit Hebammen in einer Praxis zusammen.
Ob sich eine Schwangere für eine Vorsorge bei einem Gynäkologen, einer Hebamme oder eine gemeinsamen Vorsorge entscheidet, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Egal wie sie sich entscheiden: Am wichtigsten ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Was ist eine Doula?
Der Begriff Doula kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet soviel wie Magd oder Dienerin. Bereits vor tausenden Jahren wurden Frauen vor, während und nach der Schwangerschaft von erfahrenen Müttern emotional betreut. Während diese Tradition in den USA mittlerweile weit verbreitet ist, gibt es in Deutschland noch nicht sehr viele Doulas.
Das liegt vor allem daran, dass Frauen in Deutschland auf Wunsch intensiv von ihren Hebammen betreut werden können. Eine Doula bietet Schwangeren und jungen Müttern vor allem emotionalen Beistand und beantwortet Fragen rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Auch bei Ängsten und Zweifeln ist sie eine emotionale Stütze für die werdenden Eltern.
Der Unterschied zu einer Hebamme besteht darin, dass eine Doula keine medizinische Qualifikation besitzt. Sie verfügt über keine Ausbildung zur Geburtshelferin und darf die Schwangere nur begleiten.
Eine Doula kann auch als Vertrauensperson bei der Geburt anwesend sein und sich um das Wohlergehen der Gebärenden kümmern. Hinweis: Die Kosten für eine Doula werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
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